Ist das Ende der Abfalleigenschaften für Schrotte sinnvoll?

Die novellierte Europäische Abfallrahmenrichtlinie (EU-AbfRRL) strebt eine Europäische Recycling-Gesellschaft an und zählt die Ressourcenschonung zu ihren wesentlichen Zielsetzungen. Die Gesamtauswirkungen der Ressourcennutzung sollen reduziert und die Effizienz der Ressourcennutzung verbessert werden. Zur Steigerung der Ressourceneffizienz durch die Abfallwirtschaft enthält die Abfallrahmenrichtlinie verschiedene Regelungen. Dies sind beispielsweise die fünfstufige Abfallhierarchie mit Recyclingvorrang, die EU-weit getrennte Erfassung zumindest von Papier, Metall, Kunststoff und Glas aus Haushalten bis zum Jahr 2015, deren Verwertung zu bestimmten Quoten bis zum Jahr 2020 oder Regelungen für das Ende der Abfalleigenschaft.

1. Ziele des Endes der Abfalleigenschaften
2. Ende der Abfalleigenschaften für Eisen-, Stahl- und Aluminiumschrotte
  2.1. Stoffspezifische Kriterien
  2.2. Anforderungen an ein betriebliches Qualitätsmanagementsystem
3. Ende der Abfalleigenschaften für Kupferschrotte
4. Abgrenzung zu Nebenprodukten
5. Ende der Abfalleigenschaften und REACH
6. Zusammenfassung und Ausblick
7. Rechtsnormen



Copyright: © Thomé-Kozmiensky Verlag GmbH
Quelle: Recycling und Rohstoffe 4 (2011) (Juni 2011)
Seiten: 8
Preis: € 0,00
Autor: Dr.-Ing. Alexander Janz
Thomas Schmid-Unterseh
Dr. Karl Biedermann
 
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