Aufgrund der neuen EU-Abfallrahmenrichtlinie (Richtlinie 2008/98/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19.11.2008 über Abfälle - AbfRRL) ist eine umfassende Novellierung des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes (KrW-/AbfG) erforderlich. Generelle Linie der Novelle ist es,
· die bewährten Strukturen und Elemente des bestehenden Gesetzes zu erhalten,
· die neuen Vorgaben der AbfRRL möglichst 1:1 zu integrieren und
· die Ressourceneffizienz der Kreislaufwirtschaft zu verbessern.
In Einzelfeldern, wie etwa im Bereich der Beförderer- und Maklergenehmigung sowie der Entsorgungsfachbetriebe, soll die Rechtslage im Lichte der Vollzugserfahrungen fortentwickelt werden. Präzisierungsbedarf ergibt sich darüber hinaus auch im Zusammenhang mit den kommunalen Überlassungspflichten. Dabei sind auch die im Urteil des BVerwG vom 18.6.2009 enthaltenen Hinweise zu berücksichtigen. Mit Blick auf die Fortentwicklung des Gesetzes in Richtung Stärkung der Vermeidung und Verwertung soll das neue Gesetz den Titel Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) tragen. Der Arbeitsentwurf vom 23.02.2010 wurde im Lichte der Ergebnisse der ersten Anhörung (Länder, beteiligte Kreise, Kommunen) zu einem Referentenentwurf (Stand 06.08.2010) weiter entwickelt. Dieser wurde nach Durchführung der Anhörung beteiligter Kreise weiter entwickelt und ist mittlerweile nahezu vollständig mit den Ressorts abgestimmt.
Copyright: | © IWARU, FH Münster |
Quelle: | 12. Münsteraner Abfallwirtschaftstage (Februar 2011) |
Seiten: | 7 |
Preis: | € 0,00 |
Autor: | Ministerialrat Dr. Frank Petersen |
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