Die Energieeinsparverordnung (EnEV) und das Erneuerbare-Energien-
Wärmegesetz (EEWärmeG) definieren Anforderungen an die ökologische und energetische Qualität von Gebäuden. Für die Nachweisrechnungen für Fernwärme versorgte Gebäude benötigt der Planer den Primärenergiefaktor (EnEV) und den Erfüllungsgrad (EEWärmeG) der Fernwärme. Die Berechnung dieser beiden Kennzahlen erfordert Detailkenntnisse einerseits über die Erzeugungs- und Verteilungsanlagen und andererseits über die anzuwendenden Berechnungsregeln.
Die Energieeinsparverordnung begrenzt den zulässigen Jahresprimärenergiebedarf von Gebäuden. Dieser wird einerseits durch den Dämmstandard der Gebäudehülle, andererseits durch die Anlagentechnik und die darin eingesetzten Primärenergieträger beeinflusst. Für den Dämmstandard der Gebäudehülle gelten unabhängig von der Anlagentechnik und den Primärenergiefaktoren strenge Nebenanforderungen. Gebäudeplanern bleibt dennoch ein gewisser Gestaltungsspielraum, durch welche Maßnahmen im Einzelfall der Jahresprimärenergiebedarf eingehalten werden soll. Fernwärme aus KWK-Anlagen stellt eine gute Möglichkeit dar, die verschärften Anforderungen der EnEV 2009 zu erfüllen, da sie i. d. R. einen niedrigen Primärenergiefaktor aufweist. Die Fernwärmeversorger haben die Vorteile für ihre Kunden erkannt und deshalb ihre spezifischen Primärenergiefaktoren berechnet und veröffentlicht.
Copyright: | © wvgw Wirtschafts- und Verlagsgesellschaft Gas und Wasser mbH |
Quelle: | Heft 05 - 2011 (Mai 2011) |
Seiten: | 4 |
Preis: | € 4,00 |
Autor: | Dipl.-Ing. Boris Lubinski |
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