Biogas, welches im Rahmen fermentativer Prozesse aus Biomasse erzeugt wurde, entwickelte sich in den letzten zehn Jahren neben der Wind- und Solarenergie zu einem der wichtigsten erneuerbaren Energieträger im Bereich der Stromerzeugung. Bislang wurde das Biogas jedoch nur in vergleichsweise geringem Umfang auf Erdgasqualität aufbereitet (sogenanntes Biomethan) und in das Gasversorgungsnetz eingespeist. Mehrheitlich wurde das Biogas direkt vor Ort bei der Biogaserzeugungs-anlage in einem lokalen Blockheizkraftwerk (BHKW) zu Strom umgewandelt und in das Stromversorgungsnetz eingespeist. hierbei handelt es sich mehrheitlich um An-lagen, die nach dem Gesetz für den Vorrang Erneuerbarer Energien (Erneuerbare-Energien-Gesetz - EEG) vergütet werden.
Der Beitrag beschäftigt sich mit den Anforderungen der Gasnetze an die Einspeisung von Biogas. Hierbei ist zunächst eine Vielzahl an technischen Restriktionen zu beachten, die sich aus der Stofflichkeit des Gases gegenüber der Elektrizität ergeben. Dies bedingt wiederum eine genauere rechtliche und ökonomische Betrachtung der Biogaseinspeisung. Der Beitrag stellt daher kurz die technischen und ökonomischen Anforderungen der Biogaseinspeisung in die bestehenden Gasversorgungsnetze dar, und setzt sich dann mit den grundlegenden rechtlichen Anforderungen auseinander, welche sich insbesondere aus den Regelungen der GasNZV ergeben. Hierbei soll der Fokus auf den Regelungen zum Anschluss der Biogasaufbereitungsanlagen liegen, da diese aktuell den Schwerpunkt der Tätigkeit der Bundesnetzagentur im Rahmen der Biogaseinspeisung darstellen.
Copyright: | © Witzenhausen-Institut für Abfall, Umwelt und Energie GmbH |
Quelle: | 23. Kasseler Abfall- und Bioenergieforum - 2011 (April 2011) |
Seiten: | 21 |
Preis: | € 10,50 |
Autor: | LL.M. Daniel Konrad |
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Zur Beschleunigung von Planungs- und Zulassungsverfahren setzt der Gesetzgeber verschiedentlich auch das Instrument einer Fiktion von nicht fristgerecht ergangenen Behördenentscheidungen ein. Dabei kann es sich z.B. um das Einvernehmen einer Gemeinde zu einer Baugenehmigung nach § 36 Abs. 2 S. 2 BauGB, um Baugenehmigungen für zumeist kleinere Bauvorhaben nach den LBauO der Länder, um die Genehmigung einer Änderung von Windenergieanlagen nach § 16 bAbs. 9S. 1BImSchGimRahmeneinesRepowering oder auch um die Bestätigung eines Entsorgungsnachweises für gefährliche Abfälle nach § 5 Abs. 5 NachwV handeln.
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In der Abfallhierarchie Die gängigen Konzepte, bei denen preisgünstige Batterien technisch, aber auch wirt-schaftlich sinnvoll eigesetzt werden können. Diese Anwendungen konzentrieren sich alle primär auf den Bereich stationärer Speicher. Die genaueste, jedoch zeitlich aufwendigste Methode, ist ein Zyklentest. Hierbei wird die Batterie vollständig entladen und anschließen mit einer geringen Ladeleistung wieder vollständig geladen. Dabei wird der eingebrachte Strom gemessen.
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