Tagung am Helmholtz-Zentrum für Umweltforschung - UFZ am 18. Februar 2011 in Leipzig
Die EU-Mitgliedstaaten sind nach Art. 9 der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) verpflichtet, bis 2010 dafür zu sorgen, dass ihre Wasserpreisgestaltung für Wasserdienstleistungen angemessene Anreize für eine effiziente Nutzung von Wasserressourcen setzt. Der Begriff der Wasserdienstleistungen zielt auf die Sektoren Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung; er schließt dabei auch die Eigenversorgung (Wasserentnahme) und die Eigenbeseitigung (Direkteinleitung von Abwässern in Gewässer) ein, erfasst aber nicht alle Handlungen, die mit Zugriff en auf das Wasser verbunden sind. Insbesondere Wassernutzungen, die aus der Schiff fahrt, der Wasserkraftnutzung oder der landwirtschaftlichen Düngung und Pflanzenschutzbehandlung hervorgehen, sind keine Wasserdienstleistungen, sollen aber nach Art. 9 einen angemessenen Beitrag zur Kostendeckung leisten, soweit sie sich verteuernd auf Wasserdienstleistungen auswirken.
Copyright: | © DIV Deutscher Industrieverlag GmbH / Vulkan-Verlag GmbH |
Quelle: | GWF 04/2011 (April 2011) |
Seiten: | 5 |
Preis: | € 5,00 |
Autor: | Dipl.-Volksw. Kristina Bernsen Prof. Dr. Erik Gawel |
Diesen Fachartikel kaufen... (nach Kauf erscheint Ihr Warenkorb oben links) | |
Artikel weiterempfehlen | |
Artikel nach Login kommentieren |
Rechtliche und praktische Unsicherheiten bei der Durchführung des europäischen Klimaanpassungsrechts durch das Bundes- Klimaanpassungsgesetz (KAnG)
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (6/2025)
In the context of the European Climate Law (EU) 2021/1119), the Governance Regulation (EU) 2018/1999 and the Nature Restoration Regulation (EU) 2024/1991, the KAnG came into force on July 1, 2024.
Transformatives Klimarecht: Raum, Zeit, Gesellschaft
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (6/2025)
This article contends that climate law should be conceived as inherently transformative in a double sense. The law not only guides the necessary transformation of economy and society, but is itself undergoing transformation.
Maßnahmen zur Klimaanpassung sächsischer Talsperren
© Springer Vieweg | Springer Fachmedien Wiesbaden GmbH (5/2025)
Die Landestalsperrenverwaltung des Freistaates Sachsen (LTV) betreibt aktuell insgesamt 87 Stauanlagen, darunter 25 Trinkwassertalsperren. Der Stauanlagenbestand ist historisch gewachsen und wurde für unterschiedliche Zwecke errichtet.