Die Novelle der WEEE-Richtlinie

Am 3.12.2008 hat die Europäische Kommission ihren Entwurf zur Änderung der Richtlinie über Elektro- und Elektronikaltgeräte vorgelegt.1 Nach einer Überprüfung der WEEE-Richtlinie und ihrer Wirkung in der Praxis verfolgte die Kommission mit ihren Änderungsvorschlägen vor allem die Zielsetzungen, eine weitere Harmonisierung und bessere Wirksamkeit der Richtlinie zu vollziehen, unnötigen Verwaltungsaufwand abzuschaffen und die Umweltfolgen aus der Sammlung, Behandlung und Verwertung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten weiter zu verringern.

Über zwei Jahre später, am 3.2.2011, hat das Europäische Parlament in erster Lesung der Revision der europäischen Altgeräterichtlinie mit einigen Änderungen zugestimmt.2 Dabei räumt das Parlament der Erhaltung und Sicherung der Rohstoffe aus Elektroaltgeräten einen hohen Stellenwert ein. Besonderer Diskussionspunkt der nun folgenden Beratungen wird die durch das Europäische Parlament geforderte Erfassungsquote von 85 % ab 2016 sein. Bereits die von der Kommission geforderte länderspezifische Erfassungsquote von 65 % der durchschnittlich in den zurückliegenden beiden Jahren in Verkehr gebrachten Neugerätemengen hatte in einigen Mitgliedstaaten Ablehnung hervorgerufen.3 Wann eine endgültige Verabschiedung der Änderungsrichtlinie zu erwarten ist, ist noch offen. Zunächst muss sich jetzt der Ministerrat dazu äußern. Akzeptiert er die Änderungen am Kommissionsentwurf durch das Parlament nicht, geht die Änderungsrichtlinie in die zweite Lesung. Im Folgenden sollen die wesentlichen Änderungsvorschläge der Europäischen Kommission und des Europäischen Parlamentes und die Hintergründe dieser Änderungen dargestellt werden. Dieser Darstellung folgt eine eigene Bewertung.



Copyright: © Lexxion Verlagsgesellschaft mbH
Quelle: Heft 02 - 2011 (Februar 2011)
Seiten: 6
Preis: € 32,00
Autor: Dr. Rebecca Prelle
 
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