Das Ziel der Europäischen Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie ist die Verminderung der Hochwasserrisiken durch ein umfassendes Hochwasserrisikomanagement. Das ist nur zu erreichen, wenn die vor Ort dafür zuständigen kommunalen Gebietskörperschaften und die wegen der geforderten Eigenvorsorge ebenfalls 'zuständigen' Betroffenen sich aktiv in das Geschehen einbringen. Die Richtlinie hat zudem auch die Einbindung der 'interessierten Stellen', so zum Beispiel die Fachverbände sowie die Umwelt- und Naturschutzverbände, im Focus. Die Umsetzung soll dabei ganzheitlich, kooperativ und praktisch durchgeführt werden. Der staatlichen Wasserwirtschaftsverwaltung kommt dabei eine wichtige Rolle zu, denn ihr obliegt die Federführung und die landesweite Koordination für die Umsetzung der Richtlinie.
Das Ziel der Europäischen Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie (HWRM-RL) ist die Verminderung der Hochwasserrisiken durch ein umfassendes Hochwasserrisikomanagement (HWRM). Die Umsetzung der HWRM-RL stellt einen kontinuierlichen Prozess dar, mit der Chance, die formulierten Ziele zur Verminderung des Hochwasserrisikos schrittweise zu erreichen. Es kommt deshalb ganz wesentlich darauf an, dass der Umsetzungsprozess zunächst initiiert und dann kontinuierlich fortgeführt wird. Dafür zu sorgen ist eine wichtige Aufgabe der staatlichen Wasserwirtschaftsverwaltung. Erfolgreich kann die Umsetzung der Richtlinie nur gelingen, wenn die vor Ort dafür zuständigen kommunalen Gebietskörperschaften und die wegen der geforderten Eigenvorsorge ebenfalls 'zuständigen" Betroffenen sich aktiv in das Geschehen einbringen. Die Richtlinie hat zudem auch die Einbindung der 'interessierten Stellen", so zum Beispiel die Fachverbände sowie die Umwelt-und Naturschutzverbände, im Focus. Die Umsetzung soll dabei ganzheitlich, kooperativ und praktisch durchgeführt werden.
Copyright: | © Springer Vieweg | Springer Fachmedien Wiesbaden GmbH |
Quelle: | WasserWirtschaft 11/2010 (November 2010) |
Seiten: | 2 |
Preis: | € 10,90 |
Autor: | Stefan Hill Ralf Schernikau |
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