Erste Verordnung zur Änderung der Deponieverordnung

Die ersten Regelungen zu Deponien fanden sich in Deutschland im Jahr 1969 im Merkblatt 3 der Zentralstelle für Abfallbeseitigung des Bundesgesundheitsamtes. Sie weisen durchaus Parallelen zu heute geltenden Regelungen auf. Das Merkblatt enthielt schon damals Anforderungen an die Planung, die Errichtung, den Betrieb und den Abschluss von Deponien sowie Altanlagenregelungen, die die Umwandlung von Abfallplätzen in geordnete Deponien betrafen.

Was die Grundprinzipien betrifft, hat sich gar nicht so viel geändert, im Speziellen jedoch sehr wohl. Das Deponierecht unterlag ständigen fachlichen Entwicklungen, wurde inhaltlich konkreter - auch strenger - und mit der Zeit auf höherem Rechtsniveau angesiedelt. Aus dem Merkblatt wurden erst Verwaltungsvorschriften wie die TA Abfall 1991 und die TA Siedlungsabfall 1993, dann Verordnungen, mit denen die europäische Deponierichtlinie umzusetzen war, wie die Abfallablagerungsverordnung 2001 und die Deponieverordnung 2002. Im Jahr 2009 gelang es schließlich, das bis dahin auf drei Verwaltungsvorschriften und drei Verordnungen verteilte und dadurch mitunter schwer verständliche und nicht immer widerspruchsfreie Deponierecht in der Deponie- verordnung 2009 - DepV [1] zusammen zu fassen und zu vereinfachen. Wer glaubt, nach den permanenten Fortentwicklungen des deutschen Deponierechts müsse irgendwann einmal Ruhe einkehren, geht fehl. Auch in nächster Zeit ist mit wei- teren Änderungen zu rechnen. So sind an der neuen Deponieverordnung bereits nach vier Monaten zweimal Änderungen - von Vielen sicher unbemerkt (Anpassungen an Gefahrstoffverordnung und Dienstleistungsrichtlinie) - vorgenommen worden.


Inhalt

1 Einleitung

2 Bereits geltende Änderungen der Deponieverordnung 2009

3 Aktuelle Änderungen der Deponieverordnung 2009

4 Geplante Änderungen infolge europäischen Regelsetzungen

5 Ausblick

6 Literatur



Copyright: © Universität Stuttgart - ISWA
Quelle: Zeitgemäße Deponietechnik 2011 (März 2011)
Seiten: 17
Preis: € 0,00
Autor: Dr. Karl Biedermann
Dr.-Ing. Bernd Engelmann
 
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