Offenlegung des Erzeugers beim grenzüberschreitenden Streckenhandel mit Abfällen der 'Grünen' Liste?

Anmerkung zum Vorlagebeschluss des VG Mainz vom 26.11.2010

Die Abfallwirtschaft entwickelt sich aufgrund des in den letzten Jahren weltweit gestiegenen Bedarfs an Rohstoffen und der Endlichkeit natürlicher Rohstoffquellen zu einer Kreislauf- und Rohstoffwirtschaft: Bestimmte Abfälle werden zunehmend als (Sekundär-)Rohstoffquellen betrachtet und von Deutschland ins europäische und nicht-europäische Ausland verbracht. Betroffen sind in erster Linie Metallschrotte, Altglas, Altpapier sowie Kunststoff- und Textilabfälle. Meist werden die Transporte von Streckenhändlern organisiert. Kennzeichnend für den Streckenhandel ist, dass der Händler die Ware vom Erzeuger oder einem Einsammler erwirbt und sie weiterverkauft, ohne selbst physischen Kontakt mit der Ware zu haben. Schuldrechtliche Verträge bestehen also nur zwischen Händler und Erzeuger einerseits sowie Händler und Empfänger andererseits. Die vom Händler veranlasste und organisierte Lieferung der Ware erfolgt dann direkt vom Erzeuger oder Einsammler an den Abnehmer.



Copyright: © Lexxion Verlagsgesellschaft mbH
Quelle: Heft 01 - 2011 (Januar 2011)
Seiten: 7
Preis: € 32,00
Autor: Dr. Olaf Kropp
RA Dr. Anno Oexle
 
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