Wenn über den Import von Produkten gesprochen wird, kommt einem beispielsweise der sog. 'Grauimport' von PKW in den Sinn. Ein PKW 'G' aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Union (EU), der grundsätzlich identisch ist mit einem im Inland über einen örtlichen Vertragshändler angebotenen 'deutschen' PKW 'G', wird von einem Importeur für einen wesentlich geringeren Kaufpreis als der deutsche Listenpreis angeboten. Dieser Preisunterschied kann beispielsweise auf Währungsdisparitäten zwischen Mitgliedstaaten der EU beruhen.
Unter Umständen müssen zwar noch ein paar kleinere Umbauten an dem Importfahrzeug vorgenommen werden, um den deutschen Zulassungsvorschriften zu entsprechen, dann ist es aber auch im deutschen Straßenverkehr betriebsfähig. Dieser Vorgang dokumentiert den Grundsatz des freien Warenverkehrs zwischen den Mitgliedstaaten der EU.1 Derselbe Mechanismus, nämlich das Anpassen an die gesetzlichen Vorschriften des Mitgliedstaates, in den das Produkt importiert werden soll, lässt sich generell beim Import sämtlicher Produkte innerhalb der EU feststellen, so auch im Sektor der Pflanzenschutzmittel (PSM)2. In diesem Bereich der Chemikalien lässt sich aber die Frage der Zulässigkeit des mit 'Umpacken' bzw. 'Umfüllen' umschriebenen Anpassens nicht so einfach beantworten wie beispielsweise im Bereich der Automobile. Hier sind differenziertere Betrachtungen erforderlich, um die unterschiedlichen Fallgestaltungen erfassen zu können.
Copyright: | © Lexxion Verlagsgesellschaft mbH |
Quelle: | StoffR 04/2010 (September 2010) |
Seiten: | 8 |
Preis: | € 25,00 |
Autor: | RA Dr. Volker Kaus |
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