Zu untersuchen ist, ob das Schutzniveau bei Industrieparks im Verhältnis zur Außennachbarschaft dasselbe ist wie innerhalb der Industrieparks. Dargestellt wird das an den prägnanten Beispielen des Lärmschutzes und des Schutzes vor Luftschadstoffen.
Industrieparks sind zumeist früher von einem einzigen Unternehmen genutzte Werksstandorte, dessen Nutzung sich heute eine Vielzahl jeweils rechtlich selbständiger Unternehmen teilt. Sie betreiben dort Produktionsanlagen, die teilweise immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftig und teilweise nicht genehmigungsbedürftig sind, und sie profitieren von den am Standort vorhandenen Infrastruktureinrichtungen, die der jeweilige Industrieparkbetreiber bereitstellt, so die Medienversorgung mit Wasser, Gas, Dampf, Stickstoff, Kälte usw., die Abwasserkanalisation und die Kläranlage, die Werkstraßen, die Werksfeuerwehr, den Wachschutz, Werkstätten, Ausbildungsstätten usw. Die Enge der Standorte mit ihren dicht beieinander stehenden Anlagen bewirkt ein besonderes Konfliktpotenzial. Die gesellschaftsrechtliche Aufspaltung des Werkstandortes zum Industriepark erzeugt umweltrechtliche Spannungen und führt zu Auseinandersetzungen über Anlagengenehmigungen oder um die einzuhaltenden Genehmigungsvoraussetzungen. Die früheren einenden Bande des einheitlichen Unternehmens, dem alle Mitarbeiter auf dem Werkstandort angehörten, geht im Industriepark mehr und mehr verloren, so dass die Hemmschwelle, ggf. aktiv Schutzansprüche geltend zu machen, für den Dritten permanent sinkt.
Copyright: | © Lexxion Verlagsgesellschaft mbH |
Quelle: | Heft 01 - 2011 (Februar 2011) |
Seiten: | 13 |
Preis: | € 25,00 |
Autor: | Prof. Dr. jur. Hans-Jürgen Müggenborg |
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Die Agrarumwelt- und Klimaschutzmaßnahmen 'Moorschonende Stauhaltung' und 'Anbau von Paludikulturen' in Mecklenburg-Vorpommern
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