Der Projektmanager nach §2(2) Ziffer5 9.BImSchV - Erfahrungen aus der Praxis von Genehmigungsverfahren

Eine Vielzahl von Vorhaben industrieller oder landwirtschaftlicher Natur erfordert nach § 4 oder, falls bei bereits genehmigten Anlagen wesentliche Änderungen anstehen, nach § 16 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) in Verbindung mit der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) aufwändige Genehmigungsverfahren, die je nach Anlagenart und Standort vielfach die Erteilung weiterer Genehmigungen, Erlaubnisse, Bewilligungen etc. konzentrieren oder in gesonderten Verfahren erforderlich machen.

Der jeweilige Antragsteller hat naturgemäß ein vitales Interesse an einer zügigen Bescheidung seines Antrages bzw. seiner Anträge. Dem steht gegenüber, dass bei größeren Vorhaben und/oder 'empfindlichen' Standorten die Komplexität der genehmigungsrelevanten Sachverhalte erheblich ist, und damit die zuständigen Behörden vor große fachliche und zeitliche Anforderungen gestellt werden. Mehr noch, Vorhabengegner werden naturgemäß versuchen, ihre Sorgen und Vorbehalte aus genau dieser Komplexität herzuleiten, eine Vielzahl zusätzlicher Fragestellungen, Einwendungen und Anträge in das Verfahren einbringen und dieses damit zumindest verzögern. In diesem Spannungsfeld versichern sich die Genehmigungsbehörden zunehmend der Dienste unabhängiger Projektmanager - besser als Behördensachverständige bezeichnet - die technisches, naturwissenschaftliches oder juristisches Fach- und Sachwissen in das Verfahren einbringen, das bei der federführenden Behörde und den im Verfahren zu beteiligenden dritten Behörden nicht oder nicht mit hinreichender Kapazität vorliegt. Projektmanager unterstützen dabei den Entscheidungsprozess, wirken aber nicht an der eigentlichen Entscheidung mit.



Copyright: © Lexxion Verlagsgesellschaft mbH
Quelle: Heft 01 - 2011 (Februar 2011)
Seiten: 7
Preis: € 25,00
Autor: Dr. Jürgen Millat
 
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