Im deutschen Recht werden die Genehmigungsverfahren im Wasserbau als Planfeststellungs- oder Plangenehmigungsverfahren nach Wasser- (§ 68 WHG, Landeswassergesetze) oder Wasserstraßenrecht (§ 14 Abs. 1 WaStrG) durchgeführt. Dabei wird für die insoweit umweltrelevanten Vorhaben, die eine Pflicht zur UVP auslösen, die Planfeststellung erforderlich. Die Notwendigkeit, für bestimmte Bauvorhaben ein Planfeststellungsverfahren durchzuführen, wird für diese in dem jeweiligen Fachgesetz festgelegt. Für das Planfeststellungsverfahren ist besonders das Erfordernis der Abwägung prägend, welches insbesondere ergänzt wird durch die Notwendigkeit zur sog. Planrechtfertigung. Die Vorgaben zwingender fachgesetzlicher Regelungen gelten unverändert, werden also durch Abwägung und Planrechtfertigung nicht ersetzt.
Nach dem Abwägungsgebot wird über die Zulassung aufgrund einer in dem jeweiligen Fachgesetz ausgeformten und begrenzten planerischen Gestaltungsfreiheit entschieden, bei der alle durch das Vorhaben berührten öffentlichen und privaten Belange berücksichtigt und bewertet werden sollen.1Wesentlich dabei sind die Ermittlung der für die Abwägung erheblichen (öffentlichen und privaten) Belange und deren Gewichtung sowie die Bewältigung der durch die Planung aufgeworfenen Probleme. Mit der Abwägung verbunden ist auch die Auseinandersetzung mit möglichen Planungsalternativen, wenn diese zu geringeren Beeinträchtigungen führen könnten.2 Planungsalternativen, die eine echte Wahl eröffnen, sind hier grundsätzlich nur solche, die, gemessen an dem fachgesetzlichen Planungsziel, vernünftigerweise geboten sind und nach Lage der Dinge ernsthaft in Betracht kommen.3 Die Planfeststellung steht ja auch gerade am Ende eines mehr oder weniger umfangreichen Planungsprozesses, sodass im Genehmigungsverfahren nur eingeschränkt Alternativenprüfungen durchzuführen sind. Auf weitergehende Anforderungen, die aus dem europäischen Umweltrecht abzuleiten sind, wird noch eingegangen. Die Planrechtfertigung stellt einen von der
| Copyright: | © Lexxion Verlagsgesellschaft mbH |
| Quelle: | EurUP 06/2010 (Dezember 2010) |
| Seiten: | 10 |
| Preis: | € 32,00 |
| Autor: | Dr. Bernd Thyssen |
| Diesen Fachartikel kaufen... (nach Kauf erscheint Ihr Warenkorb oben links) | |
| Artikel weiterempfehlen | |
| Artikel nach Login kommentieren | |
Wasserwiederverwendung für landwirtschaftliche und urbane Zwecke in Deutschland
© Springer Vieweg | Springer Fachmedien Wiesbaden GmbH (11/2025)
Wasserwiederverwendung trägt zur Entlastung natürlicher Wasserressourcen bei. Die seit 2023 gültigen EU-Mindestanforderungen an Wasserwiederverwendung werden derzeit in deutsches Wasserrecht integriert. Das im Juli 2025 erschienene Merkblatt DWA-M 1200 erleichtert die praktische Umsetzung von Wasserwiederverwendung in Deutschland.
Wasserbau 2.0 - Biodiversität im Fokus
© Springer Vieweg | Springer Fachmedien Wiesbaden GmbH (11/2025)
Innovative Betonsteine als Ersatz für natürliche Wasserbausteine können Vorteile beim ökologischen Fußabdruck, beim Bau, bei der Besiedlungsfähigkeit und sogar bei der Wiederverwendung bieten. Dargestellt werden die Entwicklung und mögliche Einsatzgebiete.
Talsperren - Essenziell fuer die Minderung der Klimawandelfolgen
© Springer Vieweg | Springer Fachmedien Wiesbaden GmbH (10/2025)
Die Bedeutung von Talsperren und Wasserspeichern wird in diesem Beitrag im Kontext des Klimawandels und der steigenden globalen Wassernachfrage betrachtet. Die Diskrepanz zwischen Wassernachfrage und verfügbarer Speicherkapazität wächst aufgrund von Klimawandel, Bevölkerungswachstum und Rückgang der Süßwasservorräte. Viele große Talsperren weltweit sind über 50 Jahre alt, was zum Teil Bedenken hinsichtlich ihrer Standsicherheit und Verlandung des Stauseevolumens aufwirft. Die Verlandung ist ein weltweit zunehmendes Problem. Ohne nachhaltige Maßnahmen werden bis 2050 viele Stauseen im Mittel bis zu 50 % verlandet sein. Eine nachhaltige Wasserbewirtschaftung und Maßnahmen zur Minderung der Stauraumverlandung angesichts eines wachsenden globalen Wasserspeicherbedarfs sind unabdingbar.