Der Export von Elektro-Altgeräten aus Industriestaaten insbesondere in afrikanische Staaten ist ein ebenso gravierendes wie bisher ungelöstes umweltpolitisches Problem. Elektro-Altgeräte sind Abfall. Umgangssprachlich wird plakativ der Begriff 'Elektroschrott' verwendet. Der Export ist nicht zulässig, wenn der Abfall gefährlich ist. Erlaubt und gar erwünscht ist dagegen der Export von noch gebrauchsfähigen Geräten.
Erste Hinweise von Nichtregierungsorganisationen haben die Fachöffentlichkeit sensibilisiert und zu Interventionen von Behörden geführt. Einer breiteren Öffentlichkeit wurde das Problem aber erst durch die Skandalisierung des Exports von Elektroschrott über den
Hamburger Hafen ins Bewusstsein gerückt. Die Überschreitung von nationalen Grenzen, wirtschaftliche Interessen wie interkulturelle Konflikte und unterschiedliche nationale Interessen und Rechtssysteme führen zu einer komplexen Herausforderung für eine zeitgemäße und wirksame Lösung. Das Umweltbundesamt (UBA) hat eine Studie in Auftrag gegeben, die das tatsächliche Geschehen ermitteln, Maßnahmevorschläge entwickeln und den rechtlichen Anpassungsbedarf untersuchen sollte. Diese Ergebnisse werden hier besonders berücksichtigt. Der Beitrag verknüpft Vollzugserfahrungen des UBA, empirische Auftragsforschung und eigene (interdisziplinäre) wissenschaftliche Expertise, wie das für die Ressortforschung kennzeichnend ist.
| Copyright: | © Lexxion Verlagsgesellschaft mbH |
| Quelle: | Heft 05 - 2010 (September 2010) |
| Seiten: | 11 |
| Preis: | € 32,00 |
| Autor: | PD Dr. Ulrich Smeddinck Dr. Joachim Wuttke |
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