Einschlägige Studien zeigten in den letzten Jahren, daß kommunale Kläranlagen Arzneimittel - und deren Rückstände - sowie Komplexbildner (wie etwa EDTA und NTA) teilweise nur sehr unvollständig mit konventionellen Anlagen behandeln können. Eine Haupteintragsquelle dieser anthropogenen Stoffe stellen menschliche und tierische Fäkalien dar, welche über die Kanalisation in die Kläranlagen und dann weiter in die aquatische Umwelt gelangen. Für Komplexbildner existieren bereits einschlägige Grenzwerte, EDTA (Ethylendiamintetraessigsäure) und NTA (Nitrilotriessigsäure) werden etwa in der Wasserrahmenrichtlinie als prioritäre Substanzen definiert.
Für den Bereich der Arzneimittelrückstände sind rechtliche Vorgaben für die Zukunft zu erwarten. In einem mehrjährigen Projekt wurde am Institut für nachhaltige Abfallwirtschaft und Entsorgungstechnik (IAE) der praktische Einsatz einer oxidativen Behandlung von - durch die oben angeführten Schadstoffgruppen - belasteten Abwässern untersucht. Neben kommunalem Abwasser erfolgten Versuchsreihen mit Wässern aus einer Krankenanstalt und einem Industriebetrieb. Als Verfahren kamen dabei die Anodische Oxidation über bordotierte Diamantelektroden und eine Ozonierung zum Einsatz. Anhand der durchgeführten Analysen konnten die Abhängigkeiten der erzielbaren Eliminationsraten von Betriebsparametern wie Stromdichte (27,5 - 45,5 mA/cm²) und Durchfluß (2 Liter/Stunde - 1 m³/STunde) erfaßt und graphisch dargestellt werden. Wie die Ergebnisse zeigen, konnten die Arzneimittelrückstände nach der Behandlung nicht mehr nachgewiesen werden (Eliminationsraten > 99%), für die Komplexbildner wurden im Durchschnitt Eliminationsraten bis zu 60% erzielt. Anhand der Ergebnisse erfolgte eine umfassende Bewertung der eingesetzten Verfahren zur zentralen und dezentralen Abwasserbehandlung.
| Copyright: | © Lehrstuhl für Abfallverwertungstechnik und Abfallwirtschaft der Montanuniversität Leoben |
| Quelle: | Depotech 2010 (November 2010) |
| Seiten: | 4 |
| Preis: | € 2,00 |
| Autor: | Hannes Menapace Mag. Dr. Wolfgang Staber |
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