Abfall macht jeder, viele wollen ihn loswerden, manche wollen ihn haben und einige wenige wollen ihn nicht loslassen. Was tatsächlich zu Abfall wird, bestimmen die Gesetze. Aber auch, wann Abfall dem Abfallende unterliegt, basiert auf der Grundlage rechtlicher Bestimmungen. Mit diesem Aufsatz soll ein kurzer Überblick über die Vorgaben aus den EU-rechtlichen Bestimmungen zu den Fragen wann eine Sache zu Abfall wird, wann die Abfalleigenschaft dieser Sache wieder aufhört und unter welchen Voraussetzungen eine Sache gar nie dem Abfallbegriff unterliegt, gegeben werden.
Abfall - in jeder Hinsicht ein problematisches Produkt. Die einen - die Endverbraucher - wollen ihn loswerden, die anderen - die Abfallwirtschaftsunternehmen und in letzter Zeit auch die Kommunen - wollen ihn haben und die dritten - die Behörden und hier an oberster Stelle das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt- und Wasserwirtschaft - wollen ihn nicht loslassen. Im Lichte der neuen Abfallrahmenrichtlinie, der bestehenden innerstaatlichen Bestimmungen und den Umsetzungsvorstellungen der Abfallrahmenrichtlinie in Österreich wird die Ambivalenz des Abfallbegriffs ersichtlich und führt zu mannigfaltigen praktischen Problemen, die in diesem Beitrag aufgeworfen und zur Diskussion gestellt werden sollen.
| Copyright: | © Lehrstuhl für Abfallverwertungstechnik und Abfallwirtschaft der Montanuniversität Leoben |
| Quelle: | Depotech 2010 (November 2010) |
| Seiten: | 6 |
| Preis: | € 3,00 |
| Autor: | Dr. Martin Eisenberger LL.M |
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