Anzeige nach § 15 oder Genehmigung nach § 16 BImSchG

Das immissionsschutzrechtliche Genehmigungserfordernis des Anlagenzulassungsrechts ist in § 4 Abs. 1 S. 1 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) geregelt. Änderungen einer genehmigungsbedürftigen Anlage regelt § 15 BImSchG für den Fall des Anzeigeverfahrens und § 16 BImSchG für den Fall des Änderungsgenehmigungsverfahrens.

1. Genehmigungspflicht nach § 4 BImSchG
2. Änderung einer immissionsschutzrechtlich genehmigten Anlage
2.1. Änderung ohne Anzeige- oder Genehmigungspflicht
2.2. Anzeigepflichtige Änderung nach § 15 BImSchG
2.3. Genehmigungspflichtige Änderung nach § 16 BImSchG
3. Sanierungsänderungsgenehmigung (§ 6 Abs. 3 BImSchG)
4. Zusammenfassung.



Copyright: © Thomé-Kozmiensky Verlag GmbH
Quelle: Berliner Immissionsschutz-Konferenz 2010 (Dezember 2010)
Seiten: 8
Preis: € 0,00
Autor: Andrea Hennecken
 
 Artikel nach Login kostenfrei anzeigen
 Artikel weiterempfehlen
 Artikel nach Login kommentieren


Login

ASK - Unser Kooperationspartner
 
 


Unsere content-Partner
zum aktuellen Verzeichnis



Unsere 3 aktuellsten Fachartikel

Stand der Pumpspeicher in Deutschland 2025
© Springer Vieweg | Springer Fachmedien Wiesbaden GmbH (12/2025)
Infolge des Ausbaus der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien ist ein erhöhter Speicherbedarf im Stromverbundnetz notwendig. Hierdurch steigt die Bedeutung von Pumpspeichern als bis auf weiteres einzige Möglichkeit für eine großmaßstäbliche Stromspeicherung.

Pumpspeicherkraftwerke - Empfehlungen zur Verkuerzung und Vereinfachung von Genehmigungsverfahren in Deutschland
© Springer Vieweg | Springer Fachmedien Wiesbaden GmbH (12/2025)
Die Genehmigungsverfahren sind sehr komplex sowie mit hohen Kosten und rechtlichen Unsicherheiten verbunden und dauern oftmals mehr als zehn Jahre.

Revitalisierung des Pumpspeicherwerks Happurg - Sanierung des Oberbeckens
© Springer Vieweg | Springer Fachmedien Wiesbaden GmbH (12/2025)
Im Rahmen der Revitalisierung des Pumpspeicherwerks Happurg haben im September 2024 auch die Arbeiten zur Sanierung des zugehörigen Oberbeckens begonnen.