Verbindlichkeit der BVT-Merkblätter im Genehmigungsverfahren

Der europäische Gesetzgeber führte im Jahre 2006 mit In-Kraft-Treten der Richtlinie zur integrierten Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung (IVU-Richtlinie) [1] ein gänzlich neues Instrument in das europäische Umweltund insbesondere Anlagenrecht ein: Die BVT-Merkblätter oder BREFs. Diese umfangreichen Dokumente bilden den jeweils aktuellen Kenntnisstand über einen bestimmten Industriezweig ab und erteilen Auskunft über die besten dafür verfügbaren Techniken, die so genannten BVT oder BAT.

1. Begriffsbestimmung
2. Einführung in das Konzept der BVT-Merkblätter
2.1. Entstehung der BVT-Merkblätter
2.2. Arten von BVT-Merkblättern
2.3. Aufbau der BVT-Merkblätter
2.4. Anwendungsbeispiele
3. Verbindlichkeit der BVT-Merkblätter im Genehmigungsverfahren
3.1. Vorgaben des europäischen Rechts: Das Grundkonzept der Anwendung der BVT-Merkblätter
3.2. Die Anwendung der BVT-Merkblätter im Genehmigungsverfahren nach deutschem Recht
3.3. Verbindlichkeit der BVT-Merkblätter im Genehmigungsverfahren
3.3.1. Verhältnis zwischen den BVT-Merkblättern und den Genehmigungsvoraussetzungen
3.3.2. Verbindlichkeit der Genehmigungsauflagen
3.3.3. Mangelnde Rechtsverbindlichkeit der BVT-Merkblätter
3.3.4. Rechtsschutzaspekte
3.3.5. Bewertung
3.4. Auswirkungen der Novelle der IVU-Richtlinie
3.4.1. Grundsätzliche Aufwertung des Instruments der BVT-Merkblätter
3.4.2. BVT-Schlussfolgerungen und ihre Verbindlichkeit
3.4.3. Anwendung der BVT-Schlussfolgerungen im Genehmigungsverfahren
3.4.4. Bewertung
4. Fazit
5. Quellenverzeichnis



Copyright: © Thomé-Kozmiensky Verlag GmbH
Quelle: Berliner Immissionsschutz-Konferenz 2010 (Dezember 2010)
Seiten: 19
Preis: € 0,00
Autor: Dr. Johanna Kemper (geb. Raasch)
 
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