Am 29.04.2009 wurde die Verordnung zur Vereinfachung des Deponierechts im Bundesanzeiger veröffentlicht und ist mit einer Übergangszeit von nur 11 Wochen am 16.07.2009 in Kraft getreten. Mit der neuen Verordnung wurde das jahrelange Nebeneinander verschiedener Verordnungen und Technischer Anleitungen beendet, das die rechtssichere Durchführung eines Deponiebetriebes bereits aufgrund der Unübersichtlichkeit der gesetzlichen Normen erheblich erschwert hat. Der nachfolgende Beitrag beschreibt die ersten Erfahrungen aus der Anwendung der neuen Verordnung aus der Sicht eines Deponiebetreibers von Deponien der Klassen 0 bis II, für den insbesondere der Artikel 1, die neue Deponieverordnung (DepV), relevant ist.
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Quelle: | Abschluss und Rekultivierung von Deponien und Altlasten 2009 (Juli 2009) |
Seiten: | 10 |
Preis: | € 5,00 |
Autor: | Dipl.-Ing Albrecht Tschackert |
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