Die Nachfrage nach 'Smart Meter' in Deutschland ist derzeit noch gering - trotz der Pflicht zum Einbau von 'intelligenten' Messeinrichtungen seit Januar 2010 für Neubauten, Totalsanierungen bzw. auf Kundenwunsch. Maßgebliche Marktbarrieren sind, nach Ansicht der Befragungsteilnehmer der trend:research-Studie 'Smart Metering (3. Auflage)', neben fehlenden gesetzlichen Vorgaben und - damit verbunden - Unklarheiten in Bezug auf die Technologien/Standardisierungen mangelndes Kundeninteresse. Ändern könnte sich die Situation durch das Angebot zusätzlicher Dienstleistungen und Produkte, die auf Smart Metering basieren.
Smart Metering umfasst Zähler- und Ablesesysteme, die eine Zwei-Wege-Kommunikation zwischen Netzbetreiber (NB) oder Messstellenbetreibern und dem Endverbraucher ermöglichen. Grundsätzlich umfasst ein Smart-Metering-System in der Basisausstattung Funktionen zum Zählen und Messen, zur Datenerfassung, -speicherung und -steuerung und die Möglichkeit, Kommunikationsmodule separat zu installieren, sowie Möglichkeiten zur Mehrwertfunktion. Die (innovative) Technik erlaubt Anwendungen, welche zu Energieeinsparungen führen können, z. B. durch neuartige Tarife und zeitnahe Rückmeldungen an die Endverbraucher. Das Messgerät beim Haushaltskunden dient derzeit den Netzbetreibern als Abrechnungsinstrument
Copyright: | © wvgw Wirtschafts- und Verlagsgesellschaft Gas und Wasser mbH |
Quelle: | Heft 12 - 2010 (November 2010) |
Seiten: | 5 |
Preis: | € 4,00 |
Autor: | trend:research GmbH |
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Genehmigungs- und Beteiligungsfiktionen - ein effektives Instrument der Verfahrensbeschleunigung für Windenergieanlagen?
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (2/2025)
Zur Beschleunigung von Planungs- und Zulassungsverfahren setzt der Gesetzgeber verschiedentlich auch das Instrument einer Fiktion von nicht fristgerecht ergangenen Behördenentscheidungen ein. Dabei kann es sich z.B. um das Einvernehmen einer Gemeinde zu einer Baugenehmigung nach § 36 Abs. 2 S. 2 BauGB, um Baugenehmigungen für zumeist kleinere Bauvorhaben nach den LBauO der Länder, um die Genehmigung einer Änderung von Windenergieanlagen nach § 16 bAbs. 9S. 1BImSchGimRahmeneinesRepowering oder auch um die Bestätigung eines Entsorgungsnachweises für gefährliche Abfälle nach § 5 Abs. 5 NachwV handeln.
Die Gesetzentwürfe zur Umsetzung der Renewable Energy Directive (RED III) in deutsches Recht
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (8/2024)
Der europäische Gesetzgeber hat Ende 2023 nach umfangreichen Verhandlungen die Novellierung der Erneuerbare- Energien-Richtlinie beschlossen. Die Änderungen durch die Richtlinie (EU) 2023/2413 (REDIII) sollen den beschleunigten Ausbau Erneuerbarer Energien fördern, um die Treibhausgasemissionen im Energiesektor zu reduzieren.
Solarenergiegebiete und Beschleunigungsgebiete für Solarenergie
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (5/2024)
Was bringt die Umsetzung der RED-III-Richtlinie durch die neuen §§ 249b
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Floating-Photovoltaikanlagen
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FPV haben gegenüber Flächenphotovoltaik an Land insbesondere den Vorteil, dass Fragen betreffend Flächenknappheit und Nutzungskonkurrenzen bei ihrer Errichtung kein Thema sind. Die FPV sind durch den Kühleffekt des Wassers in der Lage, mehr Strom zu produzieren als vergleichbare Anlagen an Land.
Das Bundesverfassungsgericht und der Investitionsschutz
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (3/2023)
In its decision of 30 June 2020, the Federal Constitutional Court granted protection of legitimate expectations for frustrated investments in the approval procedure for the erection of wind turbines in the exclusive economic zone, but only with consideration of the affected parties and not on the basis of fundamental rights under Article 14 (1) of the Basic Law or Article 12 (1) of the Basic Law, but rather under Article 2 (1) of the Basic Law in conjunction with Article 20 (3) of the Basic Law. Article 20 (3) GG on the basis of the standards of retroactivity under the rule of law. In contrast to the overwhelming acceptance of the decision in the literature, the article criticises the rejection of the use of the fundamental right to property, but also the derivation of the said duty of consideration.