Die Erste Verordnung zur Änderung der Trinkwasserverordnung wird im Bundesrat beraten.
Die Verordnung über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch (Trinkwasserverordnung - TrinkwV 2001) vom 21. Mai 2001 als Umsetzung der EG-Trinkwasserrichtlinie 98/83/EG ist seit über sieben Jahren in Kraft und hat sich in ihrer praktischen Anwendung bewährt. Sie enthält aber dennoch Passagen, die verbesserungsbedürftig sind. Dies hat das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) bewogen, die TrinkwV 2001 zu novellieren und einen Entwurf zu erarbeiten, der derzeit dem Bundesrat als Bundesdrucksache Nr. 530/10 zur Stellungnahme vorliegt. Die Zielsetzung des BMG war dabei u. a., die Trinkwasserverordnung insgesamt praktikabler zu gestalten, sie genauer an die Vorgaben der EG-Trinkwasserrichtlinie 98/83/EG anzupassen, Regelungslücken zu schließen und dabei den hohen Qualitätsstandard des Trinkwassers zu wahren und möglichst zu erhöhen. Im Vergleich zu den noch geltenden Bestimmungen der Trinkwasserverordnung von 2001 wird sich für die Wasserversorger, die Betreiber der Trinkwasser-Installation und die zuständigen Behörden eine Reihe von Änderungen ergeben. Im Folgenden werden die für die Wasserversorgung Wesentlichen Änderungen dargestellt (ohne dabei einen Anspruch auf Vollständigkeit zu erheben).
Copyright: | © wvgw Wirtschafts- und Verlagsgesellschaft Gas und Wasser mbH |
Quelle: | Heft 11 - 2010 (November 2010) |
Seiten: | 7 |
Preis: | € 4,00 |
Autor: | Dr. Karin Gerhardy |
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