Anforderungen im CO2-Emissionshandel, Überwachung gemäß Monitoring-Leitlinien - Unterstützung durch Technische Regeln

Der CO2-Emissionshandel stellt anspruchsvolle Genauigkeitsanforderungen an Verbrennungs - anlagen mit hohen Emissionen, die sowohl die Mengenbestimmung als auch die Kenngrößen Heizwert und CO2-Emissionsfaktor betreffen. Die bei der Überwachung mit geeichten Messgeräten erzielbaren Unsicherheiten wurden vom DVGW-Projektkreis 'CO2-Emissionshandel' untersucht und in einem Merkblatt zusammengestellt.

Erdgasfeuerungsanlagen unterliegen dem Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz (TEHG), wenn die Anlage, innerhalb derer sie genehmigt sind, eine Feuerungswärmeleistung von mehr als 20 MW aufweist. Sie unterliegen außerdem dem TEHG, wenn sie integraler Bestandteil einer energieintensiven industriellen Produktionsanlage sind, deren Kapazität bestimmte produktionsspezifische Schwellenwerte, z.B. für Branntkalk oder für Papier, Karton und Pappe, überschreitet [1]. Neben den großen GuD-Kraftwerken der regionalen und überregionalen Stromversorger sind dies vor allem Dampfkesselanlagen und BHKW in den verschiedensten industriellen Bereichen. Die CO2-Emissionen aus der Verbrennung von Erdgas nehmen entsprechend dem erweiterten Anteil dieses Energieträgers an der gesamten fossilen Energieversorgung in Deutschland auch im Emissionshandelssektor zu. So ist der Anteil von Erdgas am Energieeinsatz in der deutschen Stromerzeugung von 6,5 Prozent im Jahr 1990 auf mehr als 13 Prozent im Jahr 2008  gestiegen [2].



Copyright: © wvgw Wirtschafts- und Verlagsgesellschaft Gas und Wasser mbH
Quelle: Heft 11 - 2010 (November 2010)
Seiten: 4
Preis: € 4,00
Autor: Dipl.-Ing. Burkhard Lenzen
 
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