Mit dem 01.06.2005 soll in der Abfallwirtschaft eine neue Zeitrechnung beginnen. Ab diesem Stichtag dürfen Siedlungsabfälle nicht mehr unbehandelt abgelagert werden.
Die verbleibende Zeit bis dahin wird zusehends knapp, um die unstreitig vorhandene Lücke an Vorbehandlungskapazitäten noch schließen zu können. Angesichts der für technische Anlagen dieses Ausmaßes erforderlichen Plan- und Errichtungsphase steigt die Spannung in der community.
Die Spannung wird jedoch weniger durch die rein technische Frage aufgebaut, ob dem Vorbehandlungsgebot termingetreu durch den Aufbau einer adäquaten Infrastruktur entsprochen wird, sondern vielmehr aus den Spekulationen über mögliche Konsequenzen einer Rechtspflichtverletzung gespeist. Die Gretchenfrage Wie hältst Du´s mit dem Deponieverbot unkonditionierten Mülls ab Mitte 2005 gipfelt in Zweifeln, ob wirklich Ernst gemacht wird mit einer gesetzlich kodifizierten, den Adressaten seit langem bekannten Rechtspflicht. Es wäre zumindest nicht das erste Mal, dass umweltrechtliche Vorschriften im praktischen Vollzug auf den Verbindlichkeitsgrad von Parteiprogrammen zurückgestuft würden.
Wenn auch nicht als neu, so doch bis heute mit dem Charme eines highsophisticated- Attributs versehen, muss die Idee bezeichnet werden, den Beseitigungspfad als Methode der (Abfallbehandlungs-) Wahl zu verlassen und Abfälle zu einer marktfähigen Ware im herkömmlichen Sinne zu machen. Will man Abfällen diesen Status verleihen, muss man deren Werthaltigkeit erhöhen. Die Motive für diesen sowohl gedanklich-kreativen als auch technisch-innovativen Akt sind vielfältig. Das ökonomische Kalkül scheint aber gegenüber ökologischen Erwägungen dominant. Der Sammelbegriff für sämtliche Maßnahmen, aus Abfällen ein markttaugliches Transferobjekt zu erzeugen, lautet in Abgrenzung zur klassischen Beseitigung Verwertung. Eine höhere Verwertungsquote würde die zu schließende Lücke an Vorbehandlungskapazitäten verringern.
Copyright: | © Thomé-Kozmiensky Verlag GmbH |
Quelle: | Optimierung der Abfallverbrennung 1 (2004) (März 2004) |
Seiten: | 24 |
Preis: | € 0,00 |
Autor: | Prof. Dr. Heinz-Georg Baum |
Artikel nach Login kostenfrei anzeigen | |
Artikel weiterempfehlen | |
Artikel nach Login kommentieren |
Rechtliche und praktische Unsicherheiten bei der Durchführung des europäischen Klimaanpassungsrechts durch das Bundes- Klimaanpassungsgesetz (KAnG)
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (6/2025)
In the context of the European Climate Law (EU) 2021/1119), the Governance Regulation (EU) 2018/1999 and the Nature Restoration Regulation (EU) 2024/1991, the KAnG came into force on July 1, 2024.
Transformatives Klimarecht: Raum, Zeit, Gesellschaft
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (6/2025)
This article contends that climate law should be conceived as inherently transformative in a double sense. The law not only guides the necessary transformation of economy and society, but is itself undergoing transformation.
Maßnahmen zur Klimaanpassung sächsischer Talsperren
© Springer Vieweg | Springer Fachmedien Wiesbaden GmbH (5/2025)
Die Landestalsperrenverwaltung des Freistaates Sachsen (LTV) betreibt aktuell insgesamt 87 Stauanlagen, darunter 25 Trinkwassertalsperren. Der Stauanlagenbestand ist historisch gewachsen und wurde für unterschiedliche Zwecke errichtet.