Abfallbehandlung mit Verbrennung und mit mechanisch-biologischen Verfahren

Mit dem 1. Juni 2005 soll eine neue Epoche der Abfallwirtschaft beginnen; ab diesem Datum dürfen unbehandelte Abfälle nicht mehr abgelagert werden, sofern sie den Kriterien der Abfallablagerungsverordnung nicht entsprechen.

Dies bedeutet insbesondere für Haus- und Sperrmüll sowie für die meisten Gewerbeabfälle, dass sie vor ihrer Ablagerung behandelt werden müssen. Dies war zwar seit Inkrafttreten der Technischen Anleitung Siedlungsabfall prinzipiell bekannt, doch konnten die Grenzwerte für die Ablagerung von Siedlungsabfällen nur mit der Verbrennung erreicht werden. Der Widerstand gegen die Verbrennung in einigen gesellschaftlichen Gruppen ermutigte einige Wissenschaftler und Industrieunternehmen zur Entwicklung alternativer Verfahren, insbesondere von unter dem Oberbegriff mechanisch-biologische Abfallbehandlung zusammengefassten Verfahren. Diese Verfahren weisen hinsichtlich ihrer Umweltverträglichkeit sehr unterschiedliche Standards auf. Sehr beliebt waren die Endrotteverfahren ohne Erfassung der Emissionen in die Luft – Abgas – und in den Boden und weiterhin ins Grundwasser – Sickerwasser – und ohne Herstellung von nennenswerten Mengen an verwertbarem Material. Mit diesen Verfahren konnten auch nicht annähernd die Grenzwerte der Technischen Anleitung Siedlungsabfall für die Ablagerung erreicht werden.



Copyright: © Thomé-Kozmiensky Verlag GmbH
Quelle: Optimierung der
Abfallverbrennung 1 (2004) (März 2004)
Seiten: 72
Preis: € 0,00
Autor: Prof. Dr.-Ing. habil. Dr. h. c. Karl J. Thomé-Kozmiensky
 
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