Die Abgrenzung zwischen Abfallrecht und Bodenschutzrecht bei der Altlastensanierung

Die Abgrenzung zwischen Abfallrecht und Bodenschutzrecht bei der Altlastensanierung ist in jüngster Zeit zu einem wichtigen Gegenstand der umweltrechtlichen Diskussion geworden.

Fanden sich in der Vergangenheit die maßgeblichen Regelungen für die Altlastensanierung im Abfallrecht und im allgemeinen Polizei- und Ordnungsrecht, so hat am 1. März 1999 das Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG) eine bundeseinheitliche Neuregelung des Altlastensanierungsrechts gebracht. Umstritten geblieben sind jedoch die jeweiligen Anwendungsbereiche von Abfallrecht und Bodenschutzrecht bei stillgelegten Abfalldeponien. Diese werden in diesem Beitrag ausführlich untersucht.



Copyright: © Lexxion Verlagsgesellschaft mbH
Quelle: Recht der Abfallwirtschaft 02/2004 (April 2004)
Seiten: 10
Preis: € 32,00
Autor: Dr. jur. Holger Thärichen
 
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