Auf den Titelseiten der führenden Nachrichtenmagazine erobern Stichwörter wie Klimawandel, Krise in der Geschichte der menschlichen Zivilisation und erneuerbare Energie zunehmend die Schlagzeilen. Wir müssen oftmals erkennen, wie eine neue Lösung gleich mehrere neue Probleme schafft, für die kurze Zeit später gleich wieder eine Vielzahl von Lösungen parat ist. Das Ganze ist zudem durch das Alles-oder-Nichts Prinzip gekennzeichnet, man kann auch sagen Schwarz-Weiss-Denken, - Abkehr von konventionellen Energieträgern, Zuwendung zu den erneuerbaren Energieträgern.
Beispielsweise Fragen zur Versorgung mit Grundlastenergie, Fluktuationen vagabundierender Energien insbesondere von Solar- und Windenergie und die damit verbunden Netzprobleme werden schnell mit Lösungen wie z.B. Elektroauto und intelligente Ladevorgänge beantwortet. Eine Abschätzung u.a. des für Elektromobilität erforderlichen Kupferbedarfs macht schnell deutlich, dass aus dem Energieproblem ein Rohstoffproblem wird. Die Entwicklung und Erprobung neuer Lösungen muss selbstverständlich weiter voran getrieben werden. Der Blick zurück zeigt, dass Ingenieure immer das Ziel der Effizienzsteigerung - Verbesserung des Wirkungsgrades, Senkung von Emissionen, Verbesserung der Wirtschaftlichkeit - als Ziel hatten. So soll es auch in Zukunft bleiben. Es müssen parallele Wege beschritten werden, in der Technikentwicklung bedeutet dies oftmals eine lange Zeit. Dementsprechend kommt die Internationale Energie-Agentur (IEA) im World Energy Outlook 2007 [2] zu einem differenzierten Bild, in dem u.a. die fossilen Energieträger bis 2030 ihre dominierende Stellung behalten, der Beitrag der erneuerbaren Energien zur Stromerzeugung weltweit bis 2030 auf etwa siebzehn Prozent ausgebaut sein wird und eine erweiterte Nutzung der Kernenergie befürwortet wird.
Copyright: | © Thomé-Kozmiensky Verlag GmbH |
Quelle: | Band 3 (2010) (September 2010) |
Seiten: | 16 |
Preis: | € 0,00 |
Autor: | Professor Dr.-Ing. Michael Beckmann Prof. Dr.-Ing. habil. Antonio Hurtado |
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Genehmigungs- und Beteiligungsfiktionen - ein effektives Instrument der Verfahrensbeschleunigung für Windenergieanlagen?
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Zur Beschleunigung von Planungs- und Zulassungsverfahren setzt der Gesetzgeber verschiedentlich auch das Instrument einer Fiktion von nicht fristgerecht ergangenen Behördenentscheidungen ein. Dabei kann es sich z.B. um das Einvernehmen einer Gemeinde zu einer Baugenehmigung nach § 36 Abs. 2 S. 2 BauGB, um Baugenehmigungen für zumeist kleinere Bauvorhaben nach den LBauO der Länder, um die Genehmigung einer Änderung von Windenergieanlagen nach § 16 bAbs. 9S. 1BImSchGimRahmeneinesRepowering oder auch um die Bestätigung eines Entsorgungsnachweises für gefährliche Abfälle nach § 5 Abs. 5 NachwV handeln.
Die Gesetzentwürfe zur Umsetzung der Renewable Energy Directive (RED III) in deutsches Recht
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Der europäische Gesetzgeber hat Ende 2023 nach umfangreichen Verhandlungen die Novellierung der Erneuerbare- Energien-Richtlinie beschlossen. Die Änderungen durch die Richtlinie (EU) 2023/2413 (REDIII) sollen den beschleunigten Ausbau Erneuerbarer Energien fördern, um die Treibhausgasemissionen im Energiesektor zu reduzieren.
Solarenergiegebiete und Beschleunigungsgebiete für Solarenergie
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In its decision of 30 June 2020, the Federal Constitutional Court granted protection of legitimate expectations for frustrated investments in the approval procedure for the erection of wind turbines in the exclusive economic zone, but only with consideration of the affected parties and not on the basis of fundamental rights under Article 14 (1) of the Basic Law or Article 12 (1) of the Basic Law, but rather under Article 2 (1) of the Basic Law in conjunction with Article 20 (3) of the Basic Law. Article 20 (3) GG on the basis of the standards of retroactivity under the rule of law. In contrast to the overwhelming acceptance of the decision in the literature, the article criticises the rejection of the use of the fundamental right to property, but also the derivation of the said duty of consideration.