Ein bekanntes Zitat betreffend die wichtigsten drei Kriterien in der Immobilenwirtschaft lautet: Lage, Lage, Lage. Den einmal festgelegten Standort für stationäre Anlagen kann man nicht mehr verändern. Änderungen und nachträgliche Sanierungen des Objektes am bestehenden Standort können meist nur bedingt Abhilfe für bestehende Standortnachteile schaffen und erfordern erheblichen wirtschaftlichen Aufwand. Dies gilt auch für Abfallbehandlungsanlagen.
Mit zunehmender Industrialisierung und steigendem materiellen Wohlstand wurde die Abfall-Entsorgung in den siebziger und achtziger Jahren zunehmend als bedrohliches Problem erkennbar. Die Abfallentsorgung erfolgte damals häufig nach dem Motto aus dem Auge aus dem Sinn. Die ersten geordneten Maßnahmen zur Abfallbehandlung in industrialisierten Länden waren die Planung und Errichtung von (großen) Abfalldeponien und die Beseitigung von Abfall durch Verbrennung, fallweise auch unter freiem Himmel. Logischerweise werden in weiterer Folge Standorte für neue Abfallbehandlungsanlagen von der lokalen Bevölkerung mit der Reaktion N.I.M.B.Y. (not in my backyard) abgelehnt und mit allen verfügbaren Mitteln bekämpft. Beobachtbare Ursachen für das N.I.M.B.Y.-Syndrom sind negative persönliche Erfahrungen mit Abfallbehandlung im weitestgehenden Sinn, im Einzelfall möglicherweise aber auch ungeeignete technische Anlagenkonzeptionen, ungeeignete Standortwahl, bestehende Umwelt belastungen und Umweltschäden oder sonstige lokale Interessenskonflikte.
Copyright: | © Thomé-Kozmiensky Verlag GmbH |
Quelle: | Waste Management, Volume 1 (März 2010) |
Seiten: | 14 |
Preis: | € 0,00 |
Autor: | Franz Neubacher |
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Die Agrarumwelt- und Klimaschutzmaßnahmen 'Moorschonende Stauhaltung' und 'Anbau von Paludikulturen' in Mecklenburg-Vorpommern
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