Unter der deutschen EU-Präsidentschaft wurden im Jahr 2007 ehrgeizige Klimaschutzziele beschlossen. Der CO2-Ausstoß soll bis 2020 in jedem Fall um 20 Prozent gegenüber 1990 reduziert werden. Um diese klimapolitischen Ziele zu erreichen, ist neben der Steigerung der Energieeffizienz und der Energieeinsparung auch der verstärkte Ausbau der erneuerbaren Energien notwendig.
Hierbei wird die Windenergie auf lange Sicht eine zentrale Rolle spielen. Insbesondere Windstrom vom Meer ist eine der größten natürlichen Energiequellen, über die Deutschland selbst verfügt und die es zu erschließen gilt. Windenergieanlagen sollen allein bis zum Jahr 2030 etwa 25 Prozent des gesamten Stromverbrauchs in Deutschland decken. Die installierte Leistung auf See kann bis dahin die heutige Windenergieleistung an Land von 25.000 Megawatt übertreffen. Von den Investitionen in einer Größenordnung von mehr als 50 Milliarden Euro an Land und auf See profitieren insbesondere die strukturschwachen Küstenräume, in denen sich bereits heute z.B. in Emden, Bremerhaven und Cuxhaven neue Unternehmen ansiedeln und zukunftsfähige Arbeitsplätze schaffen. Im Windenergieangebot, das vor den deutschen Küsten existiert, steckt nicht nur ein enormes Energiepotenzial, sondern auch und ein Schlüssel für den Klimaschutz.
Copyright: | © Thomé-Kozmiensky Verlag GmbH |
Quelle: | Band 4 (2010) (September 2010) |
Seiten: | 20 |
Preis: | € 0,00 |
Autor: | Dipl.-Ing. Michael Durstewitz Dr. Bernhard Lange |
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Genehmigungs- und Beteiligungsfiktionen - ein effektives Instrument der Verfahrensbeschleunigung für Windenergieanlagen?
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Zur Beschleunigung von Planungs- und Zulassungsverfahren setzt der Gesetzgeber verschiedentlich auch das Instrument einer Fiktion von nicht fristgerecht ergangenen Behördenentscheidungen ein. Dabei kann es sich z.B. um das Einvernehmen einer Gemeinde zu einer Baugenehmigung nach § 36 Abs. 2 S. 2 BauGB, um Baugenehmigungen für zumeist kleinere Bauvorhaben nach den LBauO der Länder, um die Genehmigung einer Änderung von Windenergieanlagen nach § 16 bAbs. 9S. 1BImSchGimRahmeneinesRepowering oder auch um die Bestätigung eines Entsorgungsnachweises für gefährliche Abfälle nach § 5 Abs. 5 NachwV handeln.
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Der europäische Gesetzgeber hat Ende 2023 nach umfangreichen Verhandlungen die Novellierung der Erneuerbare- Energien-Richtlinie beschlossen. Die Änderungen durch die Richtlinie (EU) 2023/2413 (REDIII) sollen den beschleunigten Ausbau Erneuerbarer Energien fördern, um die Treibhausgasemissionen im Energiesektor zu reduzieren.
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In its decision of 30 June 2020, the Federal Constitutional Court granted protection of legitimate expectations for frustrated investments in the approval procedure for the erection of wind turbines in the exclusive economic zone, but only with consideration of the affected parties and not on the basis of fundamental rights under Article 14 (1) of the Basic Law or Article 12 (1) of the Basic Law, but rather under Article 2 (1) of the Basic Law in conjunction with Article 20 (3) of the Basic Law. Article 20 (3) GG on the basis of the standards of retroactivity under the rule of law. In contrast to the overwhelming acceptance of the decision in the literature, the article criticises the rejection of the use of the fundamental right to property, but also the derivation of the said duty of consideration.