Im Zusammenhang mit dem Klimaschutz durch die Förderung Erneuerbarer Energien (EE) kommt dem Bereich der Wärmeversorgung von Gebäuden eine überragende Bedeutung zu. Die Europäische Union sah sich deshalb veranlasst, den Mitgliedstaaten in Art. 13 Abs. 4 UAbs. 3 RL 2009/28/EG2 aufzugeben, bis spätestens Ende 2014 angemessene EE-Nutzungspflichten für Gebäude in ihre jeweiligen baurechtlichen Vorschriften zu integrieren. Unabhängig und doch komplementär zu diesem Topdown-Ansatz der Union nutzen Kommunen die bereits heute bestehenden Möglichkeiten des Baurechts, um einen aktiven Beitrag zur Erhöhung des EE-Anteils im Gebäudesektor zu leisten.
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| Quelle: | EurUP 03/2010 (Juni 2010) |
| Seiten: | 9 |
| Preis: | € 32,00 |
| Autor: | Prof. Dr. iur. Wolfgang Kahl |
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