Als zentrale Ursache für den Klimawandel und die damit zusammenhängende Erderwärmung gilt der CO2-Ausstoß in die Atmosphäre. In vielen Analysen und Klimaschutzprogrammen wird seit geraumer Zeit diskutiert, zur Erreichung ambitionierter Klimaschutzziele das bei der Verbrennung der fossilen Energieträger Kohle, Erdöl und Erdgas anfallende CO2 abzuscheiden und an geeigneten Orten dauerhaft einzulagern, statt es wie bisher in die Atmosphäre abzuführen.
Diese Technik wird als Carbon Capture and Storage (CCS) bezeichnet.3 CCS befindet sich derzeit noch im Entwicklungsstadium, bis zu einem großtechnischen Einsatz besteht noch erheblicher Forschungsbedarf4. Dementsprechend wird der Einsatz verschiedener CCS-Verfahren gegenwärtig sowohl von großen deutschen Energieversorgungsunternehmen5 als auch auf internationaler Ebene6 in einer Vielzahl von Pilotprojekten erprobt. Über die Klärung der technischen Machbarkeit und der Wirtschaftlichkeit von CCS hinaus bedarf es eines klaren Rechtsrahmens, der einerseits den Unternehmen Rechts- und Planungssicherheit mit Blick auf ihre Investitionen in diese neue Technologie bietet und andererseits ein hohes Schutzniveau für Klima, Mensch und Umwelt gewährleistet.7 Das geltende nationale Recht enthält jedoch keine auf die technischen Möglichkeiten und Gefahrenpotentiale von CCS zugeschnittenen Vorschriften. Zwar wird die Zulässigkeit von CCS - insbesondere auf der Grundlage von abfall- und bergrechtlichen Bestimmungen - in der Literatur8 intensiv diskutiert; die damit verbundenen Rechtsfragen sind jedoch umstritten und nicht abschließend geklärt, woraus eine Rechtsunsicherheit mit Blick auf einen zukünftigen großindustriellen Einsatz von CCS resultiert, die Investitionen in die Erforschung der Technologie dem Grunde nach in Frage stellt.
Copyright: | © TU Dresden, Institut für Energietechnik |
Quelle: | Sichere und nachaltige Energieversorgung 2009 (Oktober 2009) |
Seiten: | 16 |
Preis: | € 0,00 |
Autor: | Dr. Mathias Hellriegel LL.M. |
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