Für die wichtigsten Verfahren zur Abfallbehandlung liegen ausreichend gesicherte Bewertungs- und Entscheidungsgrundlagen vor
Mit der neugefassten Abfallrahmenrichtlinie ist die grundsätzliche Konzeption für die Gestaltung einer ökologischen Abfallwirtschaft in Europa vorgezeichnet. Besonderer Wert wird auf die Abfallvermeidung und die stoffliche Verwertung - das Recycling - gelegt. Dafür existieren etliche Vorgaben in Form von EG-Richtlinien sowie nationalen Gesetzen und Verordnungen. Für die Verwertung besteht noch erheblicher organisatorischer und technischer Entwicklungsbedarf, um die Qualität der zu gewinnenden Produkte zu steigern und die damit einhergehenden Umweltbelastungen zu reduzieren. Trotz aller Bemühungen um Abfallvermeidung und Recycling werden weiterhin Restabfälle anfallen, die umweltverträglich entsorgt werden müssen. Die Entsorgung muss so gestaltet werden, dass Klima, Atmosphäre, Boden und Wasser möglichst gering belastet werden und dass aus den Behandlungsverfahren ein größtmöglicher Restnutzen gezogen werden kann. Nach derzeitigem Erkenntnisstand stellt die Abfallverbrennung dasjenige Verfahren dar, das am besten geeignet ist, diese Forderungen zu erfüllen. Zudem verfügt dieses Verfahren über weiteres Entwicklungspotential.
| Copyright: | © Rhombos-Verlag |
| Quelle: | Ausgabe 01 / 2010 (März 2010) |
| Seiten: | 10 |
| Preis: | € 0,00 |
| Autor: | Prof. Dr.-Ing. habil. Dr. h. c. Karl J. Thomé-Kozmiensky |
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