Mit dem neuen Kreislaufwirtschaftsgesetz soll die neue EG-Abfallrahmenrichtlinie umgesetzt und die Ressourceneffizienz des Abfallrechts verbessert werden
Die EG-Abfallrahmenrichtlinie ist am 12. Dezember 2008 in Kraft getreten und muss bis zum 12. Dezember 2010 von den Mitgliedsstaaten in nationales Recht umgesetzt werden. Die alte Abfallrahmenrichtlinie 2006/12/EG, die Richtlinien 75/439/EWG (über die Altölbeseitigung) und 91/689/ EWG (über gefährliche Abfälle) werden mit Wirkung vom 12. Dezember 2010 aufgehoben. Das Bundesumweltministerium hat jetzt einen ersten Arbeitsentwurf für ein 'Kreislaufwirtschaftsgesetz' vorgelegt. Er beinhaltet Regelungen beispielsweise zum Anwendungsbereich des Abfallrechts, zur neuen Abfallhierarchie, zum Umgang mit Nebenprodukten und zum Ende der Abfalleigenschaft. Zusätzlich enthält der Entwurf auch Änderungen, die nicht vom europäischen Recht veranlasst sind, beispielsweise zur Ausgestaltung der Überlassungspflichten von Abfällen in Folge der Altpapierentscheidung des Bundesverwaltungsgerichts von 2009 oder zum Recht der Entsorgungsfachbetriebe, gegenüber denen die zuständige Behörde künftig ein unmittelbares Durchgriffsrecht erhalten soll.
Copyright: | © Rhombos-Verlag |
Quelle: | Ausgabe 01 / 2010 (März 2010) |
Seiten: | 3 |
Preis: | € 0,00 |
Autor: | Ministerialrat Dr. Frank Petersen |
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