Schwere Kinderkrankheiten: Elektronisches Nachweisverfahren schwächelt noch immer

Seit dem 1. April 2010 müssen die Nachweise über den Verbleib gefährlicher Abfälle in elektronischer Form geführt werden. Der Weg ins digitale Zeitalter erwies sich vom Start weg jedoch für viele Abfallerzeuger, Beförderer und Entsorger als äußerst holprig. Vor allem die Zentrale Koordinierungsstelle der Länder fungierte teilweise als Sackgasse.

Foto: M. Boeckh(01.09.2010) Ziel der Einführung elektronischer Nachweise war eigentlich, die Datenübermittlung unter allen Beteiligten zu vereinfachen. Um den Einstieg in das Elektronische Nachweisverfahren - kurz eANV - zu erleichtern, haben die 16 Bundesländer eigens eine Zentrale Koordinierungsstelle (www.ZKS-Abfall.de) eingerichtet. Sie fungiert als ‚virtuelle Poststelle‘. Hierüber können etwa die erforderlichen Formulare ausgefüllt und verschickt werden. Zusätzlicher Service wie statistische Auswertungen wird jedoch nicht geboten. Dafür ist die Teilnahme kostenlos. Alternativ können Nachweisverpflichtete selbst in die benötigte Hard- und Software investieren...


Unternehmen, Behörden + Verbände: Zentrale Koordinierungsstelle (Neumünster) / Sonderabfall-Management-Gesellschaft Rheinland-Pfalz (SAM, Mainz) / Horsch GmbH & Co. KG (Aachen) / Netfactory GmbH (Fürstenau) / Fritz & Macziol GmbH (Ulm)
Autorenhinweis: Heinz-Wilhelm Simon, Berlin
Foto: M. Boeckh



Copyright: © Deutscher Fachverlag (DFV)
Quelle: September 2010 (September 2010)
Seiten: 1
Preis: € 0,00
Autor: Heinz-Wilhelm Simon
 
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