Bei der Wassernutzung und -aufbereitung können die im Wasser natürlich vorkommenden Radionuklide in den dabei anfallenden Rückständen angereichert werden. Die deutsche Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) enthält seit 2001 Regelungen zu Materialien mit natürlich vorkommenden Radionukliden, wobei Rückstände aus der Wasseraufbereitung nicht genannt sind. Allerdings erlaubt der 'Auffangparagraph' 102 StrlSchV bei erhöhten Strahlenexpositionen die Festlegung von Strahlenschutzmaßnahmen.
In Bayern wurden umfangreiche Untersuchungen von Rückständen aus der Trinkwasseraufbereitung, der Mineralwasserproduktion, der balneologischen Wassernutzung sowie der tiefen Geothermie durchgeführt. Lediglich in wenigen Einzelfällen weisen die hier anfallenden Rückstände erhöhte Aktivitätskonzentrationen auf. Die Dosisabschätzung liefert Expositionen deutlich unter 1 mSv/a, damit haben diese Materialien keine radiologische Relevanz. In Anlagen der Wassergewinnung und Wasseraufbereitung kann es zur Anreicherung von Radon in der Raumluft kommen. Diese ist z.T. so hoch, dass die dort Beschäftigten die Radonexposition überwachen und Maßnahmen zur Senkung der Exposition durchführen müssen.
| Copyright: | © Vulkan-Verlag GmbH |
| Quelle: | GWF 09/2010 (September 2010) |
| Seiten: | 6 |
| Preis: | € 6,00 |
| Autor: | Dr. Christiane Reifenhäuser Dr. Christine Vornehm Dipl.-Geol. Elisabeth Albrecht |
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