GESETZGEBUNG & RECHTSPRECHUNG

Für Abfallbeseitigungsanlagen, in deren Betriebsbereichen mit gefährlichen Stoffen nach Maßgabe der Zwölften Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (12. BImSchV) gearbeitet wird (sogenannte Störfallbetriebe), ist eine Änderung der Rechtslage und möglicherweise des Bestandsschutzes zu erwarten. Bislang konnten und mussten sich Betreiber von Störfallbetrieben gegen heranrückende Wohnbebauung nur in Ausnahmefällen wehren. In seiner Entscheidung vom 3. Dezember 2009 äußerte das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) erstmalig Zweifel an der Vereinbarkeit des geltenden Rechts (und dessen bislang herrschender Auslegung) mit europarechtlichen Vorgaben.

1. Abwehransprüche von Störfallbetrieben - Keine ausreichende Umsetzung der Seveso II Richtlinie in deutsches Recht? -
2. Umfassendes Klagerecht für Umweltvereinigungen? - EuGH entscheidet über Ausweitung der Klagebefugnisse für Umweltverbände
3. Emissionsberechtigung nach Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz als Umweltinformationen - Schutz von Betriebs- und 
    Geschäftsgeheimnissen -



Copyright: © Rhombos-Verlag
Quelle: Ausgabe 02 / 2010 (April 2010)
Seiten: 2
Preis: € 0,00
Autor: Prof. Dr. Andrea Versteyl
 
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