Die Zusammensetzung des Abfallinputs in thermischen Behandlungsanlagen vor dem Hintergrund des Erneuerbare-Energien-Wärmegesetzes (EEWärmeG)

War das ursprüngliche Ziel der thermischen Abfallbehandlung die Beseitigung der Abfälle, rücken aktuell immer mehr Ziele des Klimaschutzes in den Focus der Anlagen. Abfälle, welche in thermischen Anlagen eingesetzt werden, enthalten neben dem fossilen Kohlenstoffanteil einen großen Teil an biogenem Kohlenstoff. Die Behandlung solcher Stoffströme wird als CO2-neutral bewertet, so dass Energienutzungskonzepte zu Emissionseinsparungen beitragen.

Am 01. Januar 2009 trat das Gesetz zur Förderung Erneuerbarer Energien im Wärmebereich (Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz - EEWärmeG) in Kraft. Das Gesetz verpflichtet Gebäudeeigentümer den Wärmeenergiebedarf neu errichteter Gebäuden anteilig aus erneuerbaren Energien zu decken. Gemäß § 2 Abs. 4 sind im Bereich der festen Biomasse neben biologischen Abfällen i.S. der Biomasse-Verordnung auch biologisch abbaubare Anteile von Abfällen aus Haushalten und Industrie als Träger regenerativer Energie anerkannt. Die Nutzungspflicht gilt als erfüllt, wenn der Wärmeenergiebedarf zu einem 'wesentlichen Anteil' (mindestens 50 % gemäß der Nutzungsanteile des § 5) aus biologisch abbaubaren Abfällen gedeckt wird. Unklar ist derzeit noch, ob diese Bemessung massebezogen oder heizwertbezogen zu erfolgen hat. Die nachfolgenden Ausführungen zeigen den nicht unbeträchtlichen Einfluss der Festlegung dieser Bezugsgröße.



Copyright: © Veranstaltergemeinschaft Bilitewski-Faulstich-Urban
Quelle: 15. Fachtagung Thermische Abfallbehandlung (März 2010)
Seiten: 13
Preis: € 0,00
Autor: Dipl.-Ing. Jörg Wagner
Dipl- Ing. Thomas Kügler
 
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