Es ist ein erklärtes politisches Ziel, Biogas nicht nur zur Verstromung zu nutzen, sondern es in aufbereiteter Form mittels der vorhandenen Infrastruktur für den Erdgastransport und die Erdgasspeicherung zu den Wärmesenken zu transportieren, um dort die vorhandene Energie optimaler zu nutzen. Die Gasnetzzugangsverordnung stellt den rechtlichen Rahmen für das Förderinstrumentarium der Biogaseinspeisung dar.
Zahlreiche Auslegungsfragen der Gasnetzzugangsverordnung sind zwischen den Biogasanlagenbetreibern und den Gasnetzbetreibern strittig. Die am 3. März 2010 getroffene Entscheidung ist für die Problematik von grundsätzlicher Bedeutung und behandelt einige der wichtigsten Kernprobleme. Hierzu gehört die Untersagung pauschaler Kostenverlagerungsklauseln. Weiterhin werden detaillierte Betrachtungen zur Qualität des einzuspeisenden Gases angestellt. Auch werden Aussagen zum Wasser-, maximalen CO2-Gehalt und zum möglichen oder vermeindlichen Vorhandensein von Silizium und Mikroorganismen formuliert. Es wird festgestellt, dass alle Planungs- und Ausschreibungsunterlagen für den Netzanschluss gegenseitig aufzudecken sind. Die Entscheidung bezieht sich zwar nur auf die zugrundeliegende, spezifische Situation. Sie entfaltet aber allgemeines Interesse, da bei ähnlich gelagerten Situationen vergleichbare Lösungen mit Bezug auf die Entscheidung der Bundesnetzagentur angestrebt werden könnten.
Copyright: | © Vulkan-Verlag GmbH |
Quelle: | GWF Gas Erdgas 06/2010 (Mai 2010) |
Seiten: | 7 |
Preis: | € 7,00 |
Autor: | Dipl.-Kfm. Dipl.-Volksw. Dr. Gerrit Volk |
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Die Agrarumwelt- und Klimaschutzmaßnahmen 'Moorschonende Stauhaltung' und 'Anbau von Paludikulturen' in Mecklenburg-Vorpommern
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