Am 24.08.2009 trat die Verordnung über Anforderung an eine nachhaltige Herstellung von flüssiger Biomasse zur Stromerzeugung (Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung - BioSt-NachV) in Kraft. Ziel des Verordnungsgebers war es, die Vergütung für die Stromerzeugung aus flüssiger Biomasse nach dem EEG 2009 von der Einhaltung ökologischer (und sozialer) Nachhaltigkeitsstandards abhängig zu machen.
Die Einhaltung dieser Standards soll im Rahmen privatwirtschaftlich organisierter Zertifizierungs- und Kontrollsysteme gewährleistet werden. Dabei gelten die mit der BioStr-NachV festgelegten Standards nicht nur für den Anspruch auf Grundvergütung nach dem EEG, sondern auch für den Bonus für nachwachsende Rohstoffe (NawaRo-Bonus).
Copyright: | © Fachverband Biogas e.V. |
Quelle: | Jahrestagung 2010 (Februar 2010) |
Seiten: | 7 |
Preis: | € 3,50 |
Autor: | RA Prof. Dr. Martin Maslaton |
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