Rechtsfragen bei der Raumplanung und der Genehmigung von Biomasseanlagen

Die energetische Nutzung von Biomasse boomt seit der Novellierung des EEG im Jahre 2004 in Deutschland. Nach einer kurzfristigen Stagnation im Jahr 2008 entwickelte sich die Stromerzeugung aus Biogas im Jahre 2009 wieder positiv. Die jüngste Novellierung des EEG geht zurück auf die Meseberger Beschlüsse der Bundesregierung vom August 2007. In Mesberg wurde ein umfassendes Klimaschutzprogramm (IKEP) auf den Weg gebracht, das dem Klimaschutz eine neue rechtliche Qualität verleiht.

Durch die Novellierung des EEG zum 01.01.2009 sind hierauf basierend viele positive Neuerungen für Anlagenbetreiber in das Gesetz aufgenommen. Anlagenbetreiber von Biogasanlagen profitieren insbesondere von den angehobenen Vergütungssätzen für Strom aus Biogas. Diese ökologisch-ökonomische durchaus sinnvolle Entwicklung wirft in der Praxis jedoch zahlreiche Rechtsfragen im Zusammenhang mit der Anlagenerrichtung und dem Betrieb auf.
 
Ziel des Vortrages ist es, einen Überblick über die wesentlichen rechtlichen Anforderungen an Biogasanlagenprojekte zu geben, wobei nachfolgend vor allem auf die Rechtsfragen der Raumordnung und Bauleitplanung, der städtebaulichen Planung sowie der Bedeutung der Meseberger Beschlüsse eingegangen werden soll.



Copyright: © Agrar- und Umweltwissenschaftliche Fakultät Universität Rostock
Quelle: 3. Rostocker Bioenergieforum (Oktober 2009)
Seiten: 6
Preis: € 0,00
Autor: RA Prof. Dr. Martin Maslaton
 
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