Umsetzung der TA-Siedlungsabfall und der Abfallablagerungsverordnung in den Neuen Ländern -Ausnahme- und Übergangsregelungen-

Erläuterung des Inhalts der Verordnung

Die Verordnung über die umweltverträgliche Ablagerung von Siedlungs­abfällen, die Abfallablagerungsverordnung, ist am 01. März 2001 in Kraft getreten. Durch die Verordnung werden Regelungen, die bislang in Nummer 10 der TA-Siedlungsabfall enthalten waren, nunmehr durch Verordnung auf der Grundlage des KrW-/AbfG geregelt. Der Grund, die Kriterien zur Ablagerung von Abfällen in einer Rechtsverordnung festzuschreiben, lag in dem bisher unbefriedigenden Vollzug der TASi, die lediglich den Rechtscharakter einer Verwaltungsvorschrift hat. Ohne Änderung dieser Rechtslage stand nicht zu erwarten, dass die Ablagerung unzureichend behandelter Abfälle auch tatsächlich in kurzer Zeit beendet worden wäre. Die Regelungen der AbfAblV gehen den entsprechenden Regelungen der TASi vor. Allerdings gelten die Vorschriften der TASi in Bereichen fort, für die die AbfAblV keine Regelungen enthält. Die Verordnung soll sicherstellen, dass keine Abfälle, deren Ablagerung zu Problemen und Umweltbeeinträchtigungen führt, ohne ausreichende Vorbehandlung abgelagert werden. Der Beitrag erläutert die Verordnung und ihre Ziele.



Copyright: © Witzenhausen-Institut für Abfall, Umwelt und Energie GmbH
Quelle: 3. Staßfurter Abfall- und Energieforum-2002 (März 2002)
Seiten: 3
Preis: € 1,50
Autor: Dr. Andreas Kersting
 
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