Den Bürgerbeteiligungsprozess in der Wasserwirtschaft an KMU aussourcen?

'Reformen' der Umweltverwaltung sowie die personelle Ausdünnung der Wasserwirtschaftsverwaltungen haben dazu geführt, dass die Wasser wirtschaftsverwaltungen dem Gebot zur aktiven Bürgerbeteiligung im wasserwirtschaftlichen Planungsprozess nach Art. 14 der EG- Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) nur bedingt entsprechen können. In einer Analyse der bisherigen Bürgerbeteiligungsprozesse in Österreich und Deutschland musste konstatiert werden, dass die Bürgerbeteiligung in den Bundesländern der beiden Staaten überwiegend einem Top-Down-Ansatz gefolgt war.

Der über Jahrzehnte andauernde Aderlass in den Wasserwirtschaftsverwaltungen von Bund und Ländern hat dazu geführt, dass die Bürgerbeteiligung im Allgemeinen und die Partizipation nach Art. 14 der EG-Wasserrahmenrichtlinie im Besonderen von den Wasserbehörden 'mit Bordmitteln' kaum noch bewältigt werden kann. Ein österreichisches Consultingbüro hat deshalb über die letzten Jahre hinweg erkundet, ob auch Kleinund Mittelunternehmen (KMU) den Part eines Mediators und Moderators in der wasserwirtschaftlichen Planung übernehmen können. Auf drei Workshops wurde seither erprobt, wie sich KMU nicht nur in den Bürgerbeteiligungsprozess, sondern auch in das Datenmanagement, das Monitoring und in das integrale  Flusseinzugsgebietsmanagement einklinken können. Erprobungsfeld des IMSURF-RBM-Projektes war u. a. die Lafnitz, ein 150 km langer Fluss, der nach dem Durchfl ießen der Steiermark und des südlichen Burgenlandes in Ungarn in den Donauzufl uss Raab mündet. Aufgrund der Grenzlage gestaltet sich ein integrales Flussgebietsmanagement an der Lafnitz als besonders komplex.



Copyright: © DIV Deutscher Industrieverlag GmbH / Vulkan-Verlag GmbH
Quelle: GWF 02/2010 (Februar 2010)
Seiten: 3
Preis: € 3,00
Autor: Dipl.-Biol. Nikolaus Geiler
 
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