Aktuell existieren in Deutschland mehr als 4.100 Biogasanlagen zur Behandlung organischer Materialien. Der überwiegende Teil dieser Anlagen verarbeitet nachwachsende Rohstoffe, wie Energiepflanzen, und/oder Gülle bzw. Stallmist. In ca. 650 Biogasanlagen werden auch Bioabfälle eingesetzt. Die Gärrückstände dieser Anlagen werden fast ausschließlich unverarbeitet in der Landwirtschaft als Dünge- und Bodenverbesserungsmittel eingesetzt. Nur geringe Mengen werden derzeit außerhalb der Landwirtschaft, z. B. im Landschaftsbau, eingesetzt.
Biogasanlagenbetreiber stellen sich oftmals die Frage, ob eine Gärrestaufbereitung für ihre Anlage machbar und sinnvoll ist. Einige Betreiber haben sich bereits für den Einbau einer solchen Technik entschieden. Neben den Fragen Behandlungstechnik herrscht Unsicherheit bezüglich der konkreten Qualitätsanforderungen, die die zukünftigen Absatzmärkte an diese Produkte stellen. Ein diesbezüglicher Anforderungskatalog ist für die RAL-Gütesicherung Gärprodukt (RAL-GZ 245/246) zusammengestellt worden. Bei der Vermarktung aufbereiteter Gärprodukte, die Bioabfälle enthalten, sind die abfallrechtlichen Vorgaben z. B. der Bioabfallverordnung zu beachten. Anders als in vielen Fällen angenommen, enden die Abfalleigenschaften nicht automatisch mit der Aufbereitung der Gärrückstände. Hierzu bedarf es der Abstimmung mit der zuständigen Behörde im Einzelfall. Die Teilnahme an der RAL-Gütesicherung kann in diesen Fällen hilfreich sein.
Copyright: | © Witzenhausen-Institut für Abfall, Umwelt und Energie GmbH |
Quelle: | Biomasse-Forum 2009 (November 2009) |
Seiten: | 6 |
Preis: | € 3,00 |
Autor: | Dr. Andreas Kirsch |
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