Netzbetreiber haben bisher und auch zukünftig folgende Verpflichtungen (vgl. Abbildung): EEG-Strom muss gegenüber konventionellem Strom vorrangig ins Netz eingespeist werden (§ 8 EEG). Die EEG-Stromerzeuger erhalten mindestens eine Vergütung nach EEG-Sätzen (§ 16 EEG). Der Strom muss vorrangig an den zuständigen Übertragungsnetzbetreiber weitergeleitet werden (§ 34 EEG). Ein Ausgleich hat zwischen den Übertragungsnetzbetreibern (§ 36 Abs. 1-3 EEG) stattzufinden, d. h. E.ON, RWE, Vattenfall und EnBW müssen den EEG-Strom entsprechend ihrer Marktanteile physikalisch und finanziell ausgleichen.
Copyright: | © Lexxion Verlagsgesellschaft mbH |
Quelle: | EurUP 06/2009 (Dezember 2009) |
Seiten: | 6 |
Preis: | € 32,00 |
Autor: | Prof. Dr. Lorenz Jarass Wilfried Voigt |
Diesen Fachartikel kaufen... (nach Kauf erscheint Ihr Warenkorb oben links) | |
Artikel weiterempfehlen | |
Artikel nach Login kommentieren |
carboliq® - Direktverölung gemischter Kunststoffabfälle
© Witzenhausen-Institut für Abfall, Umwelt und Energie GmbH (4/2025)
Die Forderung nach Klimaneutralität dominiert die globale Diskussion über die Zukunft der Industriegesellschaft. Damit einher geht auch die Frage, wie der
Umgang mit Kunststoffen in Zukunft erfolgen wird.
Nutzungskonflikt zwischen Carbon-Capture-Anlagen und Fernwärme?
© Witzenhausen-Institut für Abfall, Umwelt und Energie GmbH (4/2025)
Die EEW Energy from Waste GmbH (EEW) hat sich das Ziel gesetzt, bis 2045 klimaneutral zu werden. Mit 17 Standorten verfügt EEW über eine Verbrennungskapazität von ca. 5 Millionen Tonnen Abfall pro Jahr.
Abfall- und Kreislaufwirtschaft in Deutschland im internationalen Vergleich - Spitzenplatz oder nur noch Mittelmaß?
© Witzenhausen-Institut für Abfall, Umwelt und Energie GmbH (4/2025)
Neben der Umstellung der künftigen Energieversorgung auf ein zu 100 % erneuerbares Energiesystem ist die Abfall- und Kreislaufwirtschaft die zweite zentrale Säule im Rahmen der globalen Transformation in eine klimaneutrale Wirtschaft und Gesellschaft.