Die Weiterentwicklung und stoffstromorientierte Optimierung der Kreislaufwirtschaft durch eine weitgehende und hochwertige Verwertung von aus Abfällen gewonnenen Sekundärrohstoffen sowie Ausschleusung schadstoffhaltiger Abfallströme oder -produkte aus dem Wirtschaftskreislauf trägt maßgeblich zum Ressourcenschutz bei.
Den Rahmen hierfür bilden verschiedene europäische Vorgaben. Das 6. Umweltaktionsprogramm der EU aus dem Jahr 2002 zielt auf die Verringerung des Gesamtabfallaufkommens, die Erhöhung der Ressourceneffizienz sowie die Entkoppelung von Wirtschaftswachstum und Abfallaufkommen. Die darauf basierende thematische Strategie der EU für Abfallvermeidung und -recycling von 2005 nennt Ziele und Maßnahmen zur Reduzierung der aus Erzeugung und Bewirtschaftung von Abfällen verursachten Umweltbelastungen. Danach sind Maßnahmen zur Förderung der Abfallvermeidung, des Recyclings und der Wiederverwendung, die den gesamten Lebensweg eines Produktes/einer Ressource einbeziehen, zu ergreifen. Die novellierte Abfallrahmenrichtlinie (AbfRRL) aus dem Jahr 2008 greift diese Zielsetzung auf und fordert unter Berücksichtigung einer erweiterten Abfallhierarchie auf 5 Stufen (Vermeidung, Vorbereitung zur Wiederverwendung, Recycling, sonstige Verwertung, z.B. energetische Verwertung, Beseitigung) sowohl die Stärkung der Abfallvermeidung als auch der Wiederverwendung und des Recyclings. Die AbfRRL fordert die Mitgliedsstaaten auf, soweit technisch möglich und ökonomisch und ökologisch durchführbar, die getrennte Sammlung von Abfallfraktionen zu fördern.
Copyright: | © Universität Stuttgart - ISWA |
Quelle: | 87. Abfallwirtschaftliches Kolloquium (November 2009) |
Seiten: | 3 |
Preis: | € 0,00 |
Autor: | Dipl.-Ing. Susann Krause |
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