Die Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen die Zusammenarbeit von Kommunen im Rahmen einer kommunalen Kooperation dem Anwendungsbereich des Vergaberechts unterfällt, wird bereits seit geraumer Zeit kontrovers diskutiert. Nunmehr hat sich der EuGH in seinem Urteil vom 9.6.2009 - C-480/06, grundlegend zur Vergaberechtlichen Relevanz kommunaler Kooperationen geäußert.
Die Entscheidung des EuGH, die vor allem nach den inhaltlich abweichenden Schlussanträgen des Generalanwalts und mit Blick auf die bisherige Rechtsprechung des Gerichtshofs durchaus als überraschend zu bezeichnen ist, hat sehr unterschiedliche Reaktionen ausgelöst. Während das Urteil des Gerichtshofs unter anderem vom Deutschen Städte- und Gemeindebund ausdrücklich begrüßt wird, stößt die Entscheidung vor allem bei den Interessenverbänden der Entsorgungswirtschaft auf erhebliche Kritik. Diese kontroverse Beurteilung der Entscheidung gibt Veranlassung, das Urteil vom 9.6.2009 im Kontext der bisherigen Rechtsprechung des Gerichtshofs und der deutschen Vergabesenate darzustellen und der Frage nachzugehen, ob und in welchem Umfang kommunale Kooperationen auch künftig dem Anwendungsbereich des Vergaberechts unterliegen.
| Copyright: | © Lexxion Verlagsgesellschaft mbH |
| Quelle: | Heft 05 / 2009 (September 2009) |
| Seiten: | 6 |
| Preis: | € 32,00 |
| Autor: | RA Dr. Stefan Gesterkamp |
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