Maßstäbe für die erhebliche Beeinträchtigung des Gebiets- und Artenschutzes nach der FFH-Richtlinie bei der Anlagenzulassung

Die jüngere Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts hat die aus der FFH- und Vogelschutzrichtlinie folgenden Anforderungen in wichtigen Teilen konkretisiert und für die Zulassung von Anlagen und sonstigen Vorhaben hohe Hürden aufgestellt. Der Beitrag soll insoweit für den Bereich immissionsschutzrechtlicher Vorhaben einen Überblick über den Begriff der 'erheblichen Beeinträchtigung', der aus dem 'europäischen Naturschutzrecht' stammt, geben. Dieser Begriff begegnet Vorhabenträgern in den Stellungnahmen von Fachbehörden und Umweltverbänden in sehr unterschiedlichen tatsächlichen und
rechtlichen Zusammenhängen, in denen diesem auch eine unterschiedliche Bedeutung zukommt.

Die jüngere Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts hat die aus der FFH-1 und Vogelschutzrichtlinie2 folgenden Anforderungen in wichtigen Teilen konkretisiert und für die Zulassung von Anlagen und sonstigen Vorhaben hohe Hürden aufgestellt. Der Beitrag soll insoweit für den Bereich immissionsschutzrechtlicher Vorhaben einen Überblick über den Begriff der 'erheblichen Beeinträchtigung', der aus dem 'europäischen Naturschutzrecht' stammt, geben. Dieser Begriff begegnet Vorhabenträgern in den Stellungnahmen von Fachbehörden und Umweltverbänden in sehr unterschiedlichen tatsächlichen und rechtlichen Zusammenhängen, in denen diesem auch eine unterschiedliche Bedeutung zukommt.



Copyright: © Lexxion Verlagsgesellschaft mbH
Quelle: EurUP 04/2009 (September 2009)
Seiten: 9
Preis: € 32,00
Autor: Dr. Bernd Thyssen
 
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