Die Abfallrahmenrichtlinie stellt hohe Anforderungen
Am 20. Dezember 2008 ist die EG-Abfallrahmenrichtlinie in Kraft getreten. Die Neufassung des rechtlichen Rahmens für den Umgang mit Abfällen war notwendig und setzt einen vorläufigen Abschluss unter die langjährige Diskussion über Einzelfragen. Sie schafft Klarheit im Hinblick auf die Definitionen und Prioritäten. Die hohen Ansprüche der Richtlinie sind in wenigen Ländern der Europäischen Union weitgehend erfüllt, den meisten Mitgliedstaaten stehen noch lange Entwicklungsprozesse bevor; das betrifft nicht nur die neuen Länder. Einzelne Bestimmungen bedürfen der kritischen Begleitung in der Praxis; dies betrifft unter anderem die Quoten für die Verwertung. Die Abfallrahmenrichtlinie ist eine Vorgabe für die Umsetzung in die Gesetzgebung der Mitgliedsländer. Darüber hinaus enthält sie auch Willensbekundungen im Hinblick auf die Abfallvermeidung und den Umgang mit Abfällen sowie Vorgaben für die abfallwirtschaftliche Planung mit Terminsetzung. Für die Umsetzung in nationales Recht ist ein enger Termin vorgegeben, der insbesondere für Staaten, in denen in diesem Zeitraum Wahlen anstehen, hohe Anforderungen an das Gesetzgebungsverfahren stellt. Bei kritischer Lektüre der Abfallrahmenrichtlinie fällt auch auf, wie tief die Rechtsetzung und die davon ausgelösten Kontrollen mit zunehmender Tendenz in private Bereiche und in das Wirtschaftsleben reglementierend eingreifen. Bei aller Einsicht in die Notwendigkeit von Regeln und Reglementierungen durch Umweltschutzmaßnahmen ist es deshalb unabdingbar, auch scheinbare Errungenschaften kritisch zu begleiten und stetig zu überprüfen.
Copyright: | © Rhombos Verlag |
Quelle: | Biomasse, Biogas (August 2009) |
Seiten: | 8 |
Preis: | € 0,00 |
Autor: | Prof. Dr.-Ing. habil. Dr. h. c. Karl J. Thomé-Kozmiensky |
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