GESETZGEBUNG & RECHTSPRECHUNG

Erweiterung der Klagerechte von Umwelt- und Naturschutzverbänden? - Vorlagebeschluss des Oberverwaltungsgerichts Münster zum Europäischen Gerichtshof

Der 8. Senat des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Münster hat den Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg zur Klärung der Frage angerufen, ob Umwelt- und Naturschutzverbände aufgrund EG-rechtlicher Vorgaben in einem Klageverfahren auch die Verletzung solcher Vorschriften des Umwelt-und Naturschutzrechts rügen können müssen, die allein dem Schutz der Allgemeinheit beziehungsweise der Umwelt oder Natur dienen (Az.: 8 D 58/08.AK). In dem zugrundeliegenden Verfahren hat das Oberverwaltungsgericht Münster über die Klage eines Umwelt- und Naturschutzverbandes gegen den immissionsschutzrechtlichen Vorbescheid und die erste Teilgenehmigung für ein Steinkohlekraftwerk in der nordrheinwestfälischen Stadt L. zu entscheiden. Der klagende Verband rügt mehrere Verstöße der Kraftwerks-Genehmigung gegen das Wasserrecht, das Naturschutzrecht und das immissionsschutzrechtliche Vorsorgegebot (§ 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BImSchG).



Copyright: © Rhombos-Verlag
Quelle: Nachhaltigkeit (Mai 2009)
Seiten: 1
Preis: € 0,00
Autor: Prof. Dr. Andrea Versteyl
 
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