Das Restrisiko des Versagens einer Talsperre ist nach DIN 19 700 für zwei Gefahrensituationen zu betrachten: für extreme Erdbeben und extreme Hochwasserereignisse. Während der Hochwasserschutz im Flussbau aus wirtschaftlichen Gründen häufig nur auf 100-jährliche Ereignisse ausgelegt wird, überstehen Talsperren selbst 10 000-jährliche Ereignisse ohne Sicherheitsprobleme. An den Beispielen der Henne- und Möhnetalsperre wird gezeigt, dass bei vielen Talsperren gemäß DIN kein Restrisiko eines alsperrenbruchs besteht, da die Anlagen Sicherheitsreserven besitzen, die in der Bemessung meist nicht aktiviert werden.
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Quelle: | Wasserwirtschaft 06 / 2009 (August 2009) |
Seiten: | 5 |
Preis: | € 10,90 |
Autor: | Prof. Dr.-Ing. Volker Bettzieche |
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