Die Deponierecht-Vereinfachungsverordnung 2009

Das Deponierecht unterlag in den letzten Jahren grundlegenden Veränderungen und weist eine stetig zunehmende Regelungsdichte auf. Während die Anforderungen an die Errichtung und den Betrieb einer Deponie unter Geltung des Abfallbeseitigungsgesetzes von 19721 und erst recht vor Inkrafttreten dieses Gesetzes weitgehend dem Vollzug des Abfallrechts und des Ordnungsrechts durch die Länderbehörden überlassen war, ging der Bundesgesetzgeber mit dem Abfallgesetz 1986 und der in dessen § 4 Abs. 5 enthaltenen Ermächtigung der Bundesregierung zum Erlass allgemeiner Verwaltungsvorschriften zunehmend zur Aufstellung zentraler bundeseinheitlicher Vorgaben für die Errichtung und den Betrieb von Deponien über.

I. Einleitung
II. Gegenwärtiger Regelungszustand des Deponierechts
III. Entstehung der DepRVereinfV
IV. Aufbau der DepRVereinfV
V. Überblick über die Regelungen der neuen DepV
1. Ausnahmen vom Geltungsbereich
a. § 1 Abs. 3 Nr. 3 DepV n.F.: Beginn der Stilllegungsphase
b. § 1 Abs. 3 Nr. 4 DepV n.F.: Endgültige Stilllegung
c. § 1 Abs. 3 Nr. 5 DepV n.F.: Langzeitlagerung kürzer als 3 Jahre
d. § 1 Abs. 3 Nr. 6 DepV n.F.: Bergbauspezifische Abfälle
2. Begriffsbestimmungen
a. Altdeponien
b. Ablagerungs-, Stilllegungs- und Nachsorgephase
c. Stilllegungsphase
d. Deponiebetreiber
3. § 12 Abs. 1 und Abs. 2 DepV n.F.: Auslöseschwellen
4. § 18 DepV n.F.: Sicherheitsleistung
VI. Bewertung der DepVereinfV



Copyright: © Lexxion Verlagsgesellschaft mbH
Quelle: Heft 03 / 2009 (Juli 2009)
Seiten: 10
Preis: € 32,00
Autor: Dr. Wolf Dieter Sondermann
EMLE Gregor Alexander Franßen
 
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